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Social Media für Lehrlinge - Chancen nutzen, Risiken abwenden

Wochentag
Mi
Tag
22
Monat
Mai

Wirtschaftskammer Tulln

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Datum:
22.05.2024
Anmeldung bis:
08.05.2024
Veranstalter:
BSt Tulln
Veranstaltungstyp:
Seminar/Tagung/Vortrag
Beginn:
09:00
Ende:
17:00
Preis:

Mitglied 160,- Euro Exklusive USt

Veranstaltungsort:

Wirtschaftskammer Tulln
Hauptplatz 15
3430 Tulln an der Donau

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In der heutigen Arbeitswelt sind Digitalisierung und soziale Medien ein fixer Bestandteil geworden. Das richtige Know-how im Social Media-Bereich bedeutend sowohl zum unternehmerischen als auch zum persönlichen Erfolg beitragen. In diesem Seminar lernen Lehrlinge einen geschärften Umgang mit sozialen Medien, und erkennen Chancen sowie Risiken für das Unternehmen und das Privatleben. In interaktiven Übungen wird Erlerntes praktisch angewandt.


Inhalt:

  • WhatsApp, Facebook, Snapchat, Instagram & Co.
  • Die wichtigsten Kanäle im Überblick
  • Was kann Social Media?
  • Pro & Contra
  • Vereinbarkeit von Social Media mit dem Unternehmen
  • Der Lehrling als digitale Visitenkarte des Betriebs
  • Big Data – der gläserne Mensch
  • Rechtliche Grundlagen, Stories & „Filter-Bubbles“


Für die Verpflegung während des Seminars und in der Mittagspause ist selbst zu sorgen.


Förderungen:

Information über Förderkriterien und Förderhöhen sowie Antragsformulare finden Sie unter: www.lehre-foerdern.at.


Stornobedingungen:

Stornos werden vom WIFI ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einem Kurs kann bis zu 14 Tage vor Kursbeginn, im WIFI einlangend, kostenlos storniert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Langt Ihre Abmeldung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Kursbeginn ein, werden 50% der Kurskosten als Stornogebühr verrechnet. Wenn Sie erst am ersten Tag des Kurses oder danach stornieren bzw. nicht erscheinen, wird der gesamte Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Die Nominierung einer Person, die ersatzweise teilnimmt, ist möglich, diese muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Die ursprünglich angemeldete Person bleibt für die Kurskosten bis zu deren vollständiger Bezahlung haftbar.


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