Großschaden – Rückerstattung Arbeitgeber

Ausgleichszahlung für den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Großschadensereignisses nicht bei der Arbeit erscheinen kann.

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22.09.2023

Wird ein Arbeitnehmer, der freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation (Rettung, Feuerwehr etc.) ist, zu einem Großschadensereignis gerufen. hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatz des fortgezahlten Entgelts. Als Großschaden gilt ein Schadensereignis bei welchem während eines durchgehenden Zeitraumes von zumindest acht Stunden insgesamt mehr als 100 Personen im Einsatz sind. Ebenso umfasst sind Einsätze der Bergrettung.

Ein Anspruch besteht nur dann, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung besteht, dass während der Dienstfreistellung das Entgelt weiterbezahlt wird. Darüber hinaus muss in der Vereinbarung auch das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung festgehalten worden sein. In diesem Fall steht dem Arbeitgeber eine Abgeltung durch das Land zu. Die Abgeltung beträgt pauschal 200 Euro pro Arbeitnehmer pro Tag. Der Antrag muss in dem Bundesland gestellt werden, in dem das Großschadensereignis stattgefunden hat.

Den Antrag finden Sie hier: 
Richtlinie des Landes Vorarlberg für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber gemäß § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz


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