Indexanpassung

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2023

In der letzten Zeit haben viele Mieter oder Pächter von ihrem Vermieter oder Verpächter einen Brief erhalten in welchem ihnen mitgeteilt wurde, dass die Miete/Pacht auf Grund einer Indexanpassung erhöht wird. Was ist jetzt aber diese Indexanpassung, was ist ihre Grundlage und wie setzt sie sich zusammen? 

In der Regel findet sich in den Verträgen eine Klausel über die Wertsicherung die wie folgt lauten könnte: „Der Mietzins ist wertgesichert zu entrichten. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Index der Verbraucherpreise 2020 (VPI) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Berechnung der Wertbeständigkeit erfolgt in der Weise, dass der Mietzins für das folgende Jahr gemäß der durchschnittlichen Änderung des Index des vorausgegangenen Jahres angepasst wird.“

Befindet sich also so eine Wertsicherungsklausel im Vertrag, hat der Vermieter das Recht eine Erhöhung der Miete auf Grundlage des Verbraucherpreisindex vorzunehmen. 

Der Verbraucherpreisindex ist ein Maßstab für die Entwicklung des Preisniveaus auf der Konsumentenstufe. Er beschreibt das Ausmaß des Geldwertverlusts der Endverbraucher. 

Jeder Mieter hat aber die Möglichkeit diese Erhöhung zu überprüfen. Es empfiehlt sich dafür die Homepage der Statistik Austria aufzusuchen  Wertsicherungsrechner (statistik.at) und selbst eine Berechnung der Erhöhung für den angegebenen Zeitraum durchzuführen.  Für diese Nachberechnung bedarf es aber einiger Informationen, welche Sie in der Regel aus ihrem Mietvertrag entnehmen können. Welcher Verbraucherpreisindex kommt zur Anwendung. In unserem Fall wäre das der VPI für das Jahr 2020, es wäre jedoch auch möglich, dass ihr Vertrag einen älteren VPI beinhaltet, z.B. jener für das Jahr 2015 oder 2010, dann ist jener im Feld Indexreihe auszuwählen.  

Des Weiteren bedarf es für die Berechnung noch den Vergleichszeitraum also den Ausgangsmonat und den Vergleichsmonat und den aktuellen Mietzins, auf welchen sich die Erhöhung bezieht.  Sofern Sie alle Informationen eingegeben haben erfolgt dann die Berechnung welche zum gleichen Ergebnis wie jene ihres Vermieters führen sollte. 

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben zögern Sie nicht sich an die Rechtsabteilung der Wirtschaftskammer zu wenden.

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