Steuerliches Neurungen zu E Fahrzeugen

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04.08.2023

Schon bisher waren emissionsfreie Firmenfahrzeuge steuerlich begünstigt, in dem eine Sachbezug von 0 EUR auf die Nutzung derartiger Fahrzeuge entfiel. Bis dato war es aus Mitarbeitersicht aber nicht möglich das arbeitgebereigene KFZ zu Hause auf Kosten des Dienstgebers zu Hause steuerfrei zu laden. 

Mit der Änderung der Sachbezugswerteverordnung wurde diese Lücke nun geschlossen, womit es ab Jänner 2023 seitens des Arbeitgebers möglich ist, einen (teilweisen) Kostenersatz der tatsächlichen Ladekosten des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das bedeutet, dass dies keinen Sachbezug mehr auslöst und daher weder lohnsteuerpflichtig noch SV-relevant ist.

Ebenso besteht nun die Möglichkeit nicht nur die Kosten des Ladens steuerfrei und SV-frei zu übernehmen, sondern auch die Kosten für das Errichten einer E-Ladestation (Wallbox). Dies gilt allerdings nur dann, wenn vor der Errichtung der Ladestation beim Mitarbeiter schon ein E-Auto zu privater Nutzung zur Verfügung stand (das heißt Wallbox erst bestellen, wenn der Mitarbeiter das Arbeitgebereigene KFZ bereits erhalten hat).

Für weitere Information einfach telefonisch unter 05522/305-310 oder per email unter haltmeier.juergen@wkv.at melden