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Fokus auf Sprühdüse, die Person in weißem Schutzanzug und mit Atemschutzgerät im Hintergrund verschwommen in Hand hält und auf Tomatenpflanze richtet
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Verwendung und Verkauf von Pflanzenschutzmittel

Jede Person, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, muss sich beim Referat Pflanzenschutz der MA 42 als Beruflicher Verwender legitimieren lassen.

Lesedauer: 1 Minute

01.12.2025

 Informationen des Referates Pflanzenschutz der Wiener Stadtgärten (MA42) 

Hinweis
AUSGENOMMEN ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche ausschließlich für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen und gekennzeichnet sind. Hierfür ist keine spezielle Legitimation erforderlich.

Sachkundenachweis – Ausbildung

Welche Pflanzenschutzmittel dürfen in Wien eingesetzt werden?

In Wien dürfen auch ausgebildete gewerbliche Anwender, wie Gärtner und Floristen, neben den zugelassenen Grundstoffen ausschließlich Pflanzenschutzmittel verwenden, die entweder als „Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko“ zugelassen sind oder die als „Pflanzenschutzmittel, für die ökologische/biologische Produktion geeignet“ gelten.

Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Beschränkung sind generell die Land- und Forstwirtschaft sowie die Verwendung zugelassener, chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zur Erfüllung von EU-rechtlichen Vorschriften (wie etwa beim Auftreten von „Quarantäneschädlingen“ und zur Neophytenbekämpfung), internationaler Abkommen (vor allem hinsichtlich des Artenschutzes) und behördlicher Anordnungen nach dem Wr Pflanzenschutzgesetz.

Weiters sind von dieser Beschränkung folgende Flächen ausgenommen: 

  • Forschungsfelder einer wissenschaftlichen Institution
  • Flächen bei Gleisanlagen, Flugfeldern bzw Landeplätzen und vergleichbaren Anlagen, die aus sicherheitstechnischen Gründen von Bepflanzung freizuhalten sind
  • Sport- und Wettkampfanlagen, die nicht überwiegend der Nutzung durch Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren zur Verfügung stehen
  • Wenn der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmitteln im Interesse der nationalen Sicherheit erforderlich ist
  • Geschützte historische Garten- und Parkanlagen sowie Flächen, die auf Grund ihrer historischen Bedeutung und stadtbildprägenden Qualität ebenso schutz- und erhaltenswürdig sind oder
  • Oberflächenabdeckungen von Abfallbehandlungsanlagen.

Pflanzenschutzmittelregister

Die in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel sowie diejenigen, die als „Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko“ oder die als „für die ökologische/biologische Produktion geeignet“ gelten, finden Sie im vom Bundesamt für Ernährungssicherheit geführten Pflanzenschutzmittelregister: .https://psmregister-neu.baes.gv.at/de/main 

Hinweis
In der Suche „Produkte mit geringem Risiko“ und „Zulassungen mit Wirkstoffen in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165“ auswählen.