Tierbetreuer
Gewerberechtliche Zuordnung der Tiermassage
Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft
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15.11.2023
In Beantwortung einer entsprechenden Anfrage stellt das Wirtschaftsministerium fest:
Die gewerbsmäßige Ausübung der Tätigkeit der „Tiermassage“ ist, sofern diese nicht der Behandlung von Krankheitsbildern, sondern bloß der Steigerung des Wohlbefindens dient, ein freies Gewerbe. Der Gewerbewortlaut „Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten umfasst jedenfalls auch die Tiermassage.