Aufbau und Struktur
Landesgremium Wien Einzelhandel mit Mode und Freizeitartikeln
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Das Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der folgenden Berufszweige:
Lederwaren- und Schuhhandel
- Einzelhandel mit Schuhen, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren, sowie kunstgewerblichen Artikeln: Branchenmitglieder
Sportartikelhandel
- Einzelhandel mit Sportartikeln, Fahrrädern, Korbwaren und Kinderwagen und Vermietung von Fahrrädern und Sportartikeln oder Sportgeräten: Branchenmitglieder
Textilhandel
- Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien: Branchenmitglieder

Rechtlich ist das Landesgremium eine Körperschaft öffentlichen Rechts
mit Sitz in der Wirtschaftskammer Wien.
Seine Organe sind:
- der Gremialobmann
und seine Stellvertreter sowie der
- Gremialausschuss.
Diese Organe werden von den, in Urwahlen auf Landesebene, bestimmten
Funktionären gewählt.
Das Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln ist auf Landesebene angesiedelt und ist vor allem für die Wahrnehmung der Interessen
ihrer Mitglieder zuständig.
Dies umfasst beispielsweise die Mitwirkung und das
Begutachtungsrecht bei branchenrelevanter Gesetzgebung, den Abschluss
von Rahmenvereinbarungen mit Behörden, Institutionen etc., die Vertretung der
Interessen und das Lobbying auf nationaler und EU-Ebene sowie die
Öffentlichkeitsarbeit. Ferner ist das Landesgremium die Kommunikations- und
Informationsdrehscheibe von und zu den Landeskammern bzw. Mitgliedern.
In allen Bundesländern gibt es Landesgremien des Handels mit Mode und
Freizeitartikeln. Die Hauptaufgabe der Landesgremien liegt im Servicebereich und
in der direkten Mitgliederbetreuung sowie bei der regionalen
Gesetzesbegutachtung. Die neun Landesgremien haben ihren Sitz in der jeweiligen
Landeskammerorganisation. Sie sind ebenfalls Körperschaften öffentlichen
Rechts.
Die gesamte Dienstleistungspalette der
WK-Organisation können Sie im wko-Portal abrufen.
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