Finanzdienstleister, Fachgruppe

Obmann Eric Samuiloff informiert zu Sustainable Finance

Die Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2020/852) ist seit 10.03.2021 anwendbar

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Ab heute ist eines der Hauptbestandteile des EU Aktionsplans zum Nachhaltigen Finanzwesen ("Sustainable Finance"), die Offenlegungsverordnung anwendbar. Diese regelt die Kriterien zur Einstufung der Nachhaltigkeit einer Investition. Das bedeutet, dass ab sofort Anlageprodukte wie Fonds oder Lebensversicherungen von den Anbietern selbst in drei Kategorien einzustufen sind:

  • grau oder farblos für Konventionelle Produkte (Artikel 6)
  • hellgrün für Produkte mit verpflichtender Nachhaltigkeits-Strategie (Artikel 8)
  • dunkelgrün für Nachhaltige Produkte mit messbarem Einfluss (Artikel 9)

Die Kriterien für diese Einteilung müssen vom Anbieter begründet werden. Wer die Einteilung kontrolliert (FMA?), ist noch unklar.

Die Nachhaltigkeit bezieht sich hier auf die Berücksichtigung der "ESG-Kriterien" (E = Environment für Umwelt, S = Social für soziale Aspekte und G = Governance für Unternehmensführung) bei Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung, was zu mehr Investitionen in längerfristige und nachhaltige Aktivitäten führen soll.

Dadurch kommen auf alle Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater neue Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken zu. Das heißt, dass Sie Informationen zu Ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihren Investitionsentscheidungsprozessen bzw. Beratungstätigkeiten auf Ihren Internetseiten zu veröffentlichen haben.

Betroffene Betriebe sind explizit Wertpapierfirmen (Portfolioverwalter sind Finanzmarktteilnehmer, Anlageberatung fällt unter Finanzberatung), Versicherungsvermittler, die Versicherungsanlageprodukte (IBIP) vermitteln und Wertpapierdienstleistungsunternehmen (beide sind Finanzberater). Ausgenommen sind Finanzberater, die weniger als drei Mitarbeiter beschäftigen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website "Sustainable Finance" in der Wissensdatenbank des Fachverbands Finanzdienstleister.

Ihr Fachgruppenobmann

Eric Samuiloff