Registrierkassenpflicht
Informationen zur Kassen- und Belegerteilungspflicht
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Gültigkeit von RKSV Zertifikaten
Seit 1. April 2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen.
Das erforderliche RKSV Zertifikat, welches von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bezogen wird, ist mit einer Gültigkeitsdauer von idR 5 Jahren versehen.
Einsatz abgelaufener RKSV Zertifikate auch nach Ablauf der Gültigkeit möglich
Ausgestellte und über FinanzOnline bereits registrierte RKSV Zertifikate können und dürfen nach aktueller Rechtslage auch nach Ablauf der Gültigkeit weiterverwendet werden, solange sie dem vorgegebenen technischen Stand der Dinge entsprechen. Dies wird in § 15 Abs. 3 RKSV klargestellt.
Allgemeines zur Registrierkassenpflicht
Der Arbeitskreis Kassensoftware im Fachverband UBIT befasst sich besonders mit der technischen Umsetzung der Registrierkassenpflicht, die in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) geregelt wird.
In der Anlage zur RKSV befinden sich die technischen Anforderungen, die zur Erstellung der Kassen(software) von Relevanz sind.
Die Registrierkassenpflicht ist in der §§ 131b, 132a Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Ebenso zu beachten ist die Barumsatzverordnung 2015 sowie § 51 Abs 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG).
Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ist ebenso für die Umsetzung und Einhaltung der Registrierkassenpflicht heranzuziehen.
Zur Behandlung technischer Sachverhalte der RKSV sind Informationen der A-SIT Plus über die Plattform GitHub verfügbar.
Vorgaben und Strukturen für die Übermittlung von FinanzOnline Funktionen im Datenstromverfahren im Zusammenhang mit der Registrierkasse sind unter Informationen für Softwarehersteller (FinanzOnline)veröffentlicht.
Das Handbuch Registrierkassen in FinanzOnline des BMF bietet eine ausführliche Beschreibung zu den Registrierkassen-Funktionen in FinanzOnline samt Anleitung für die Registrierung von Registrierkassen in FinanzOnline.
Die FAQ-Sammlung steht als Hilfestellung für die technische Umsetzung zur Verfügung.
Die Vertrauensdiensteanbieter (VDA) A-Trust, GLOBALTRUST und primesign bieten Produkte an, um die Sicherheitseinrichtung in ein Kassensystem zu integrieren.
Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Homepage des VDAs.
Die Bundessparte Handel hat 2015 eine englische Übersetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung und der Anlage zur RKSV erstellt. Die Zielgruppe sind internationale Konzerne mit Niederlassungen in Österreich (vor allem Handel), die Ihre EDV zentral ausrollen und Informationen über die neue Gesetzeslage benötigen. Ebenso können die Dokumente von national wie international agierenden Kassenanbietern für die Umsetzung der österreichischen Regelungen verwendet werden.