Leitsätze zu Versicherungsbedingungen – Unfallversicherung
Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
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RSL75003
Art 10 AUVB 2008
Wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich eine Taggeldleistung für Arbeitslose und Pensionisten ausgeschlossen, kann sich der Versicherungsnehmer nicht auf eine frühere Entscheidung berufen, der ein anderer Bedingungswortlaut zugrunde liegt (RSS-E 44/19).
RSL75004
Art 7 AUVB 2008
Das Verlangen des Versicherungsnehmers, einen Gutachter zur Ermittlung der Dauerfolgen zu beauftragen, ersetzt nicht das Erfordernis der Vorlage eines ärztlichen Befundes, wonach Dauerfolgen vorliegen (RSS-E 46/19).
RSL75001
Art 7 AUVB 2008
Reagiert der Versicherer nach der Aktenlage auf zwei Schreiben des Versicherungsnehmers, dass die Dauerinvalidität rund zwei Jahre nach dem Unfall noch nicht abschließend feststeht, nicht, kann darin noch kein Verzicht auf die Berufung auf die 4jährige Ausschlussfrist des Art 7 AUVB 2008 erkannt werden (RSS-E 9/19).
RSL75002
Art 7 AUVB 2008
Zur 15-Monats-Frist in der Unfallversicherung hat der OGH bereits in der Vergangenheit ausgesprochen, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, zur Geltendmachung ist auch ein ärztlicher Befundbericht über die Dauerfolgen vorzulegen.
Die Berufung des Versicherers auf die mangelnde Fristwahrung kann jedoch treuwidrig sein, und zwar vor allen dann, wenn die Fristversäumnis durch sein Verhalten begründet worden ist. Die Mitteilung der Mitarbeiterin des Versicherers an die Versicherungsnehmerin, wonach keine Ansprüche aus der Unfallversicherung bestehen, entsprach nicht der schriftlichen Ausfertigung. Diese Fehlinformation ist dem Versicherer insofern anzulasten, als dadurch die Versicherungsnehmerin eine fristgerechte Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen verabsäumt hat (RSS-E 66/18).
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Stand: 21.02.2020