Nahost-Flüge unsicher: Wiener Reisebüros warnen vor Einzelbuchungen im Internet
Bei Pauschalreisen erhalten Kundinnen und Kunden den gesamten Reisepreis zurück. Bei getrennten Online-Buchungen bleibt man auf Hotelkosten sitzen.
Lesedauer: 3 Minuten
Viele Wienerinnen und Wiener, die in den kommenden Tagen ihren Urlaub antreten wollen und Flüge über die Golfregion gebucht haben, bangen derzeit um ihr Geld.
Wer als Pauschalreise im Reisebüro gebucht hat, bekommt im Fall eines Flugausfalls den gesamten Reisepreis zurück.
Kommt der Urlaub nicht zustande, weil es die Flüge nicht gibt und der Veranstalter keinen Alternativflug anbieten kann, bekommt man sein Geld zurück.

Gregor Kadanka
Obmann der Fachgruppe Reisebüros in der Wirtschaftskammer Wien
Pauschalreise schützt bei Flugausfall
Wenn Reisende ihre Ferien als Pauschalreise gebucht haben und nicht an den Urlaubsort gelangen, wird der gesamte Reisepreis erstattet. Das gilt dann, wenn keine alternative Flugverbindung angeboten werden kann.
Bei Einzelbuchung greift die Pauschalreiserichtlinie nicht
Anders sieht es aus, wenn einzelne Reisebestandteile separat gebucht wurden. „Hat man den Flug direkt bei der Airline gebucht und auch das Hotel etwa über eine Buchungsplattform im Internet, greift die Pauschalreiserichtlinie nicht. Zwar wird einem die Fluglinie den Flug erstatten, aber auf den Hotelkosten bleibt man sitzen. Denn das Hotel in Thailand, auf den Malediven oder wo man auch hinfliegen wollte, hat ja offen und hält das Zimmer bereit“, erklärt Kadanka.
Auch individuell zusammengestellte Reisen können Pauschalreisen sein
Er rät dazu, im Reisebüro zu buchen, auch wenn man sich seine Traumreise selbst zusammenstellen will. Wenn das Reisebüro Flug und Hotel zu einer Gesamtrechnung kombiniert, gilt der Urlaub als Pauschalreise.
Auch in diesem Fall werde versucht, eine alternative Flugverbindung zu finden. Wenn das nicht möglich ist, gibt es das gesamte Geld zurück und nicht nur den Fluganteil.