Tanzlehrprüfung 2024
Anmeldung ab sofort möglich
Lesedauer: 1 Minute
Wie erlangt man die Tanzlehr-Bewilligung?
In zwei Stufen:
Stufe 1: geprüfter Tanzlehrer hat die fachliche Kompetenz und Befähigung, Unterricht im Gesellschaftstanz zu erteilen. Diese Stufe berechtigt noch nicht zur selbständigen Führung einer Tanzschule als Unternehmer.
Dafür bedarf es der Stufe 2: diplomierter Tanzmeister. Diese Qualifikation wird nach einer unternehmerischen Zusatzausbildung erworben und berechtigt zur Erlangung einer Tanzschulbewilligung.
Stufe 1: geprüfter Tanzlehrer – Befähigung
3 Jahre Besuch der Tanzlehrakademie des Verbandes der Tanzlehrer Wiens. In die Ausbildung wird nur aufgenommen, wer in einer kommissionellen Vor-Prüfung die tänzerisch einwandfreie Beherrschung folgender Tänze nachweist:
- Langsamer Walzer (English Walz)
- Tango
- Foxtrott (Slowfox und Quickstepp)
- Wiener Walzer
- Rumba Cubanish
- Samba
- Cha Cha
- Paso Doble
- Jive sowie
- einen Modetanz nach Wahl des Tanzlehrerkandidaten
Im Rahmen der 3-jährigen Ausbildung werden neben den tänzerischen Fertigkeiten auch Fächer wie politischeBildung, Rhetorik, Psychologie, Umgangsformen, Musiklehre und Pädagogik gelehrt.
Gleichzeitig 3 Jahre Absolvierung einer Fachpraxis als Ausbildungsschüler in einer gewerblich befugten Tanzschule (berufsmäßige Verwendung beim Unterricht).
Absolvierung der schriftlichen und praktischen Tanzlehrer-Befähigungsprüfung bei der Prüfungsstelle (Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe).
Mit der Tanzlehrerprüfung alleine ist man noch nicht berechtigt, selbständig-unternehmerisch Tanzunterricht zu erteilen. Dafür bedarf es der Stufe 2
Stufe 2: diplomierter Tanzmeister
Die 42-stündige Tanzmeisterausbildung (6 Samstage Theorie Recht/Betriebswirtschaft) kann unmittelbar nachBestehen der Tanzlehrprüfung begonnen werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Tanzlehrakademie. Im Anschluss daran kann die Prüfung abgelegt werden.
Nach einer 2-jährigen Berufspraxis als geprüfter Tanzlehrer in einer behördlich befugten Tanzschule kann beider Fachgruppe um die Ausstellung der Tanzmeisterurkunde angesucht werden. Damit wird die Berechtigung zur selbständigen Führung einer Tanzschule erworben.
Kontakt zur Tanzlehrakademie:
Präsidentin der Wiener Tanzschulen
Frau Karin Lemberger
E-Mail: tanz@tanzdorner.at
Nächster Termin für die Tanzlehrprüfung:
Schriftlicher Teil: 11. März 2024
Mündlich-praktischer Teil: 12. März 2024
Ansuchen um Prüfungszulassung sind mindestens 6 Wochen vor dem Termin bei der Fachgruppe einzubringen (spätester Termin: 29. Jänner 2024).
Nächster Termin für die Tanzmeisterprüfung:
Mittwoch, 17. April 2024
Ansuchen um Prüfungszulassung sind mindestens 6 Wochen vor dem Termin bei der Fachgruppe einzubringen (spätester Termin: 6. März 2024).
Ansuchen um Zulassung zur Tanzlehrprüfung
zur Erreichung der Ausbildungsstufe I (Tanzlehrer:in) – Formular
zur Erreichung der Ausbildungsstufe II (Tanzmeister:in) - Formular
Die Höhe der Prüfungsgebühr für 2024 folgt noch.