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Luftansicht eines Parkplatzes mit PKWs
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Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Verhaltensrichtlinien zur Kontrolle und Bewirtschaftung von Kundenparkplätzen

Herausgegeben vom Fachverband Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmen

Lesedauer: 3 Minuten

25.11.2025

Die Verhaltensrichtlinien definieren einen transparenten und fairen Standard für die Kontrolle und Bewirtschaftung von kundenbezogenen Parkflächen. Hintergrund ist die zunehmende widmungswidrige Nutzung kostenloser Stellplätze, die eine klare Beschilderung und verlässliche Kontrolle nötig macht.

1. Ausgangslage und Regelungsbedarf

Kostenfreie Stellplätze stehen zunehmend weniger zur Verfügung. Dies führt gehäuft zu widmungswidriger Nutzung, insbesondere bei Stellplätzen von Mitgliedsbetrieben des Fachverbandes Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmen. Diese Flächen werden oft von Personen belegt, die nicht zur Zielgruppe der Betreiber gehören und die für die betroffenen Parkfläche geltenden Nutzungsbedingungen nicht befolgen. Eine Überwachung der Nutzungsbedingungen ist daher notwendig, insbesondere bei schrankenlosen Betrieben. Um hier eine transparente und klare Vorgangsweise sicherzustellen, hat der Fachverband Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmen folgende Verhaltensrichtlinien zusammengestellt.

2. Ziel der Verhaltensrichtlinien

Diese Verhaltensrichtlinien sollen ein Leitfaden sein, um eine faire und transparente Kontrolle von Nutzungsbedingungen auf frei zugänglichen Parkplätzen sicherstellen und sich von intransparenten und aggressiven Praktiken (z. B. Besitzstörungsklagen bei geringfügigen Vergehen) abgrenzen. Ziel ist eine partnerschaftliche Kommunikation mit den Parkplatznutzern und eine nachvollziehbare Regelung der Parkplatzbewirtschaftung.

3. Verhaltensrichtlinien zur Kontrolle und Bewirtschaftung von Kundenparkplätzen

Generell sind die Kundenparkplätze so zu beschildern, dass einem durchschnittlich aufmerksamen Autofahrenden klar ersichtlich ist, dass der Parkvorgang auf einer nicht öffentlichen, privaten Liegenschaft zu den ausgezeichneten Nutzungsbedingungen stattfindet. Am Parkplatz selbst sind „Wiederholungstafeln“ so anzubringen, dass sich die parkende Person einfach davon überzeugen kann, dass am Kundenparkplatz besondere Nutzungsbedingungen einzuhalten sind.

Die Kunden sind Vertragspartner des Parkplatzbetreibers entsprechend der Nutzungsbedingungen.

Die Kennzeichnung der Nutzungsbedingungen und der damit verbundenen Kontrolle erfolgt korrespondierend dem Datenschutz Multi-Layer Prinzip:

  1. Kennzeichnung an der Einfahrt in Form eines symbolisierten Verkehrszeichens
  2. Wiederholungstafeln am Parkplatz mit der Kurzfassung der Nutzungsbedingungen (z.B. Gratisparkzeit, Parkentgelt, Zweck, gesetzliche Grundlage, Verantwortlicher, Link zur Datenschutzerklärung, Link zu den Nutzungsbedingungen)
  3. Volltext der Nutzungsbedingungen, an gut sichtbarer Stelle und online abrufbar

Folgende Piktogramme (P + Zusatztafel) stehen für die Art der Kontrolle

  • Kontrolle mit KFZ-Kennzeichenerkennung
  • Kontrolle der Gratisparkzeit
  • Kontrolle des Parkentgeltes
Blauer Hintergrund, weiße Schrift: Kundenparkplatz P, darunter grauer Hintergrund und weiße Symbole: Kamera, Uhr, Euro
© Christian Lauder

Die Zusatztafeln können je nach Nutzungsbedingungen kombiniert werden und finden sich als Legende auf den Wiederholungstafeln.

Verhaltensgrundsätze bei Verstoß

  • Bei Verstoß: Vertragsstrafe/Zahlungsaufforderung direkt am Fahrzeug oder postalisch nach Halteranfrage
  • Vor Inkasso: Widerspruchsmöglichkeit binnen 14 Tagen
  • Danach: bedingter Zahlungsbefehl oder Übergabe an ein Inkassounternehmen
  • Die Einbringung einer Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage erfolgt nur in schwerwiegenden Fällen der Störung des ruhenden Besitzes.
  • Die Höhe der Vertragsstrafe und sonstiger Kostenbestandteile (z.B. Halteranfrage, Bearbeitung, ...) sind für die parkende Person klar erkenntlich auszuschildern.

Kontrollvorgang auf der Parkierungsfläche

Der Kontrollvorgang inkl. Kontrolle der Beschilderung kann auf folgende Arten erfolgen.

a) Visuelle Kontrolle:

  • Vor Beginn der Kontrolle erfolgt die Überprüfung der Beschilderung am Standort
  • Es werden die anwesenden Fahrzeuge erfasst
  • Entsprechend der Nutzungsbedingungen (z.B. 90 Minuten Gratisparkzeit) erfolgt eine zweite Kontrolle im zeitlichen Abstand
  • Fahrzeuge, die entgegen den Nutzungsbestimmungen abgestellt sind, erhalten eine Zahlungsaufforderung über die bei der Einfahrt ausgeschilderte Pönale direkt am Fahrzeug oder per Post nach der Ermittlung der Halterdaten
  • Zusätzlich zur beschriebenen Kontrolle der maximal zulässigen Parkdauer kommen alternative Kontrollen zum Einsatz, unter anderem (aber nicht abschließend)
    • Auslage eines bezahlten oder unbezahlten Parkscheins (Parkberechtigung), die bei Start des Parkvorgangs zu lösen ist
    • Vorhandensein einer sonstigen analogen oder digitalen Parkberechtigung nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen, sowohl für Kurz- als auch Dauerparkkunden
    • Ordnungsgemäßes Abstellen eines Fahrzeuges auf Stellplätzen für Behinderte
    • Einhaltung der Parkordnung (Markierung, Parkverbote, Zufahrtswege, …)
    • Einhaltung der sonstigen Nutzungsbedingungen

b) Automatische Kontrolle über Kennzeichenerfassung:

  • Die Kontrolle erfolgt DSGVO konform über Kennzeichenauswertung an Ein- und Ausfahrt
  • Es erfolgt eine regelmäßige der Beschilderung
  • Fahrzeuge, die entgegen den Nutzungsbestimmungen abgestellt sind, erhalten eine Zahlungsaufforderung per Post nach Ermittlung der Halterdaten

4. Begründung und Zielrichtung

Die Richtlinie soll Transparenz fördern und faire Rahmenbedingungen für Parkplatzbetreiber und -nutzer schaffen. Sie richtet sich an die Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmen sowie an weitere Unternehmen, die auf transparente, rechtssichere Kommunikation und partnerschaftlichen Umgang mit den Kunden setzen.

5. Umsetzung

  • Die Richtlinie wird vom Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmen (WKO) herausgegeben und aktualisiert.
  • Betriebe könne sich freiwillig zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichten und können dies entsprechend kommunizieren. „Die Kontrolle und Bewirtschaftung dieses Kundenparkplatzes erfolgt nach den gleichnamigen Verhaltensrichtlinien von Kundenparkplätzen herausgegeben vom Fachverband Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmen
  • Kommunikation mit Interessenvertretungen wie ÖAMTC und ARBÖ zur Akzeptanzsteigerung

6. Schlussbemerkung

Diese Verhaltensrichtlinie stellt einen freiwilligen Standard zur fairen Kontrolle und Kommunikation auf Parkierungsflächen dar. Sie soll zur Deeskalation beitragen und das Vertrauen zwischen Betreibern und Nutzern stärken. Trotz sorgfältiger Erstellung und Wartung wird keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.

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