Detailansicht eines Aktenstapels mit schwarzen Klammern
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Bekanntgabe von Frist, Ort und Zeit zur Einsichtnahme in die Voranschläge 2024 der WKÖ, der Fachverbände sowie WKW und der Fachorganisationen

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16.01.2024

Dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wurden der Voranschlag der Wirtschaftskammer Österreich und die Voranschläge der Fachverbände für das Jahr 2024 gemäß § 132 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz zur Kenntnis gebracht.

Die Voranschläge werden vom 12.02.2024 bis 11.03.2024 während der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung Finanzen und Rechnungswesen, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zone A, 1. Stock, Zimmer A1 21 sowie in der Wirtschaftskammer Wien, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, 8. Stock, Zimmer E08-C-140 zur Einsicht für die Mitglieder aufliegen.

Auch der Voranschlag der Wirtschaftskammer Wien und die Voranschläge der Wiener Fachorganisationen für das Jahr 2024 wurden dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft gemäß § 132 Abs. 3 WKG zur Kenntnis gebracht. Diese Voranschläge werden ebenso vom 12.02.2024 bis 11.03.2024 während der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wirtschaftskammer Wien, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, 8. Stock, Zimmer E08-C-140 zur Einsicht für Mitglieder aufliegen

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