Wirtschaftskammer Wien - Grundumlagen 2018 bis 2024
Die Grundumlagen für Fachgruppen und Fachvertretungen im Bereich der Wirtschaftskammer Wien
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2024
2023 | 2022 und Berichtigung des Grundumlagenbeschlusses 2022 der Fachgruppe der Gesundheitsberufe | 2021 | 2020 | 2019 und Berichtigung des Grundumlagenbeschlusses 2019 des Landesgremiums Wien des Versand-, Internet- und Allgemeinen Handels | 2018
Ihre Grundumlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaftskammer Wien und deren Fachorganisationen. Nur eine finanziell eigenständige Interessenvertretung kann ihre Aufgaben autonom, frei von Weisungen und im Interesse ihrer Mitglieder erfüllen.
Die Beiträge kommen Ihrer Fachgruppe (Innung, Gremium) und dem entsprechenden Fachverband (Bundesinnung, Bundesgremium) zu. Die Höhe der Grundumlage wird von allen Mitgliedern im Rahmen der Fachgruppentagung (=Mitgliederversammlung der Fachgruppe) bestimmt. Die rechtliche Grundlage bildet hierfür das Wirtschaftskammergesetz (WKG).
Auch im Falle der vorübergehenden Nichtausübung (Ruhen) des Gewerbes ist die Grundumlage zu bezahlen. Für eine ganzjährig ruhende Mitgliedschaft ist die Grundumlage allerdings nur höchstens in halber Höhe zu leisten.
Die Beitragspflicht erlischt erst nach Rücklegung der Gewerbeberechtigungen bei der Gewerbebehörde (zumeist das zuständige Magistratische Bezirksamt).
Die Gewerberücklegung und andere Gewerbeangelegenheiten können auch elektronisch abgewickelt werden.
Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe (Fachverband) nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten, besteht die Mitgliedschaft aber nicht länger als 31 Tage im ganzen Kalenderjahr, entfällt die Pflicht zur Entrichtung der Grundumlage zur Gänze.
Bankverbindung Fachorganisationen Wien, Grundumlagen
BAWAG P.S.K.
Bank für Arbeit und Wirtschaft und
Österreichische Postsparkasse AG
BIC: BAWAATWW
IBAN: AT89 6000 0000 0728 4025
Bitte geben Sie bei Zahlungen immer Ihre Mitgliedsnummer an.