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Zwei Personen in Businesskleidung besprechen Unterlagen in einem Büro, eine Person trägt eine Brille sowie einen Bart
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Webinar: Montagearbeiten und Entsendung nach Albanien

Ein kompakter Einblick in rechtliche und praktische Anforderungen

Lesedauer: 3 Minuten

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Albanien
Stand: 26.02.2026

Im Rahmen eines aktuellen WKO‑Webinars beleuchteten zwei Expertinnen von Kalo & Associates in Tirana umfassend, wie österreichische Unternehmen Mitarbeitende rechtssicher nach Albanien entsenden und wie albanische Fachkräfte ohne österreichische Niederlassung beschäftigt werden können. Besonderes Augenmerk lag auf arbeitsrechtlichen Modellen, Risiken, praktischen Umsetzungsstrategien sowie den aktuellen Änderungen bei Arbeits‑ und Aufenthaltsgenehmigungen („Unique Permit“).

1. Einsatz österreichischer Mitarbeiter:innen in Albanien – Welche Modelle sind möglich?

Unternehmen, die Tätigkeiten oder Projekte in Albanien durchführen möchten, können aus mehreren rechtskonformen Einsatzmodellen wählen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Verantwortlichkeiten, Dauer und Compliance‑Pflichten.

1.1 Posting (Entsendung)

Beim Posting entsendet der österreichische Arbeitgeber seine eigenen Beschäftigten nach Albanien, um Dienstleistungen zu erbringen – ohne lokale Unterstellung.

  • Österreich bleibt der leitende Arbeitgeber.
  • Albanische Mindeststandards (Arbeitszeit, Mindestlohn, Gesundheit & Sicherheit) sind dennoch einzuhalten.
  • Kurzfristige technische Einsätze bis 8 Tage können unter erleichterten Bedingungen erfolgen.
  • Risiken bestehen in der korrekten Abgrenzung zu Arbeitskräfteüberlassung.

1.2 Secondment (Arbeitnehmerüberlassung an einen albanischen „Host“)

Beim Secondment übernimmt das albanische Unternehmen die operative Leitung:

  • Der österreichische Arbeitsvertrag bleibt bestehen.
  • Der Host führt, überwacht und integriert die Person.
  • Gemeinsame Haftung für Arbeitsbedingungen ist möglich.
  • Geeignet für mittel‑ bis langfristige Einsätze im Konzern.

1.3 Temporary Employment Agency – TEA (Einsatz über eine lokale Zeitarbeitsagentur)

Eine lizenzierte albanische TEA stellt die Arbeitnehmer:innen ein und überlässt sie dem österreichischen Unternehmen:

  • Maximal 2 Jahre Einsatz je Position.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber vergleichbaren Beschäftigten.
  • Geringer administrativer Aufwand, aber strenge Regelungen.
  • Verstöße treffen primär die TEA, nicht das österreichische Unternehmen ohne PE (Permanent Establishment).

1.4 Weitere Alternativen:

  • Digital Nomads: Remote Work aus Albanien für ein ausländisches Unternehmen, ohne lokale Steuerpflicht bis max. 12 Monate.
  • Freelancer/Contractors: Selbstständige Dienstleister:innen ohne arbeitsrechtliche Bindung, hohe Flexibilität, aber Requalifikationsrisiken bei zu starker Integration.

2. Beschäftigung von albanischen Fachkräften – ohne lokale Präsenz

Für österreichische Unternehmen ohne Niederlassung in Albanien stehen drei praxistaugliche Modelle zur Verfügung:

2.1 Independent Contractor (Selbstständige/r Auftragnehmer:in)

  • Leistungsbeziehung statt Arbeitsverhältnis.
  • Keine österreichischen oder albanischen Arbeitgeberpflichten.
  • Die Person muss in Albanien steuerlich registriert sein und Rechnungen ausstellen.
  • Geringes arbeitsrechtliches Risiko, solange keine Weisungsgebundenheit vorliegt. 

2.2 Outsourcing an albanische Dienstleister

  • Dienstleistungsverträge statt Personalbereitstellung.
  • Der albanische Anbieter führt Mitarbeitende selbstständig.
  • Wichtige Compliance-Punkte: keine direkte Weisung an die Mitarbeitenden, kein Einfluss auf Rekrutierung.
  • Effizientes Modell für Support‑, IT‑ oder Backoffice‑Leistungen. 

2.3 Temporäre Beschäftigung über eine albanische TEA

  • Die TEA übernimmt die Rolle des Arbeitgebers und stellt Personal bedarfsgerecht bereit.
  • Eignet sich insbesondere für zeitlich begrenzte oder projektbezogene Tätigkeiten.
  • Unternehmen profitieren von schlanken Strukturen und weniger administrativer Verantwortung.

3. „Unique Permit“ – Albaniens kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

Die „Unique Permit“ ist das zentrale Instrument für den rechtmäßigen Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländer:innen in Albanien. Die wichtigsten Kategorien:

  • Direct Employment (bei lokaler Anstellung in Albanien)
  • Intra-Corporate Transfer (ICT)
  • Self‑Employed / Freelancer
  • Digital Nomad
  • Contractual Services (bei grenzüberschreitenden Dienstleistungsverträgen)
  • Special Categories für kurzzeitige Einsätze (z. B. technische Einsätze, Trainings, Beratungen)

3.1 EU‑Erleichterungen ab 2025

Neu: EU‑Bürger:innen können kurzfristige Tätigkeiten (bis 1 Monat) online deklarieren, ohne AKPA‑Zustimmung. Eine vollständige Umstellung der Prozesse ist jedoch noch in Umsetzung.

Verfahren & Fristen

  • Offizielle Bearbeitungsfrist: 4 Wochen (in der Praxis länger).
  • Für Nicht‑EU‑Staatsangehörige kann zusätzlich ein Type‑D‑Visum erforderlich sein.
  • Praktische Empfehlungen für Unternehmen

4. Praktische Empfehlungen für Unternehmen

  • Saubere Vertragsgestaltung: klare Abgrenzung von Service, Secondment und TEA.
  • Dokumentation: insbesondere bei Kurzaufenthalten von EU‑Bürger:innen.
  • Risikominimierung durch klare Verantwortlichkeiten zu Arbeitszeit, H&S, Weisungsrechten.
  • Regelmäßige Compliance‑Checks, da Gesetzesänderungen im Bereich Migration und Arbeitsrecht zunehmen.

5. Fazit

Österreichische Unternehmen haben diverse Möglichkeiten, sowohl eigene Mitarbeiter:innen in Albanien einzusetzen als auch albanische Fachkräfte einzubinden. Entscheidend ist die richtige Wahl des Modells – abgestimmt auf Projektumfang, Verantwortlichkeiten und Dauer. Die Neuerungen bei der „Unique Permit“ und die Erleichterungen für EU‑Bürger:innen tragen zusätzlich zur Flexibilisierung bei.

Sie haben weitere Fragen?

Das AußenwirtschaftsBüro Tirana steht Ihnen gerne telefonisch unter +355 4 452 1990 oder per E-Mail zur Verfügung.

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