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Nahaufnahme mehrerer, unterschiedlicher Batterien
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Antidumpingverfahren: Alkalibatterien

Aktueller Stand des Verfahrens

Lesedauer: 1 Minute

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02.07.2026

Produkt

Elektrische Primärelemente und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid in Form von Rundzellen, nicht wiederaufladbar, nicht ausgebraucht, ausgenommen Abfälle und Schrott, ausgenommen Teile

Land

China

KN-Code

8506 10 11

Kläger

VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA 


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren 
Bekanntmachung C/2026/3479 vom 2. Juli 2026


Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt

Am 18. Mai 2026 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens von der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA bei der Europäischen Kommission ein.

Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag vom Wirtschaftszweig der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.

Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2026/3479 vom 2. Juli 2026 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid in Form von Rundzellen, nicht wiederaufladbar, nicht ausgebraucht, ausgenommen Abfälle und Schrott, ausgenommen Teile, mit Ursprung China, die derzeit in den KN-Code 8506 10 11 eingereiht wird, mit.

Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die untersuchte Ware mit Ursprung im betroffenen Land gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wird.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.

Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.

Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit Direktion G, Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi

E-Mail in Bezug

Hinweis
Auf der Homepage der Europäischen Kommission zu diesem Antidumping-Fall finden sich die Fragebögen für Produzenten, Verwender und Importeure: Trade defence investigations AD756

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren der untersuchten Ware mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.

Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.

Vorläufige Maßnahmen können eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

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