Antidumpingverfahren: Reifen für LKW und Busse mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 5 Minuten
Produkt
Neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) und für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger
Land
China
KN-Code
4011 10 00 und 4011 20 10
Kläger
Coalition against Unfair Tyre Imports
Chronologie Antidumpingverfahren
Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2025/2778 vom 21. Mai 2025
Zollamtliche Erfassung
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1538 vom 28. Juli 2025
Berichtigung vom 19. August 2025
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt
Am 7. April 2025 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens zu Einfuhren von Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China von der Coalition against Unfair Tyre Imports bei der Europäischen Kommission ein.
Der Antragsteller legte Beweise dafür vor, dass die Einfuhren der untersuchten Ware aus dem betroffenen Land in absoluten Zahlen und gemessen am Marktanteil insgesamt gestiegen sind sowie die Menge und die Preise der eingeführten untersuchten Ware sich unter anderem auf die Verkaufsmengen, die in Rechnung gestellten Preise und den Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union negativ ausgewirkt und dadurch die Gesamtergebnisse, die finanzielle Lage und die Beschäftigungssituation des Wirtschaftszweigs der Union sehr nachteilig beeinflusst haben. Darüber hinaus behauptet der Antragsteller eine unmittelbar bevorstehende weitere Verschlimmerung der Schädigung, da in China ausreichend freien Kapazitäten vorhanden seien, was auf einen voraussichtlichen beträchtlichen Anstieg der Einfuhren sowie – aufgrund der Einführung von Zöllen auf die untersuchte Ware auf mehreren bedeutenden Ausfuhrmärkten – auf eine voraussichtliche Umleitung der gedumpten Einfuhren in die Union hindeute.
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorliegen, die die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2025/2778 (ABl. C vom 21. Mai 2025) die Einleitung eines Antidumpingsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China mit.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) und für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in China, die derzeit in die KN-Codes 4011 10 00 und 4011 20 10 eingereiht wird.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Europäischen Kommission:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail:
- Dumping: TRADE-AD733-TYRES-DUMPING@ec.europa.eu
- Schädigung: TRADE-AD733-TYRES-INJURY@ec.europa.eu
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Reifen für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen, um die letztendlich zu treffende Entscheidung über die Erhebung von Zöllen auf die zollamtlich erfassten Einfuhren zu erleichtern. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Reifen für Personenkraftwagen und leichte Lastkraftwagen mit Ursprung in China wird rechtzeitig veröffentlicht.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der der Einfuhren an
Im Mai 2025 leite die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren für Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung China ein.
Die Kommission hat nach Artikel 14 Absatz 5 der Antidumping-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/1036) auf eigene Initiative beschlossen, die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich zu erfassen. Die Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung von Zöllen werden in der etwaigen Verordnung zur Einführung endgültiger Zölle geprüft.
Die Europäische Kommission ordnet daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1538 (Amtsblatt L vom 28. Juli 2025) die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware an.
Die Zollbehörden werden angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) und für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung China, die derzeit in die KN-Codes 4011 10 11 und 4011 20 10 eingereiht werden, zollamtlich zu erfassen.
Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
Chronologie Antisubventionsverfahren
Einleitung Antisubventionsverfahren:
Bekanntmachung C/2025/5924 vom 6. November 2025
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antisubventionsverfahren bekannt
Im September 2025 erhielt die Europäische Kommission von der „Coalition against Unfair Tyre Imports“ einen Antrag auf Einleitung eines Antisubventionsverfahrens.
Bei der untersuchten Ware handelt es sich um neue Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen), Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger. Die Ware, mit Ursprung China ist derzeit in die KN-Codes 4011 10 00 und 4011 20 10 eingereiht.
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen. Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2025/5924 (Amtsblatt C vom 6. November 2025) die Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von neuen Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung China mit.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail-Adressen:
- Subventionierung: TRADE-AS743-TYRES-SUBSIDY@ec.europa.eu
- Schädigung und Unionsinteresse: TRADE-AS743-TYRES-INJURY@ec.europa.eu
Die Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen. Dies kann zur rückwirkenden Erhebung endgültiger Zölle auf die zollamtlich erfassten Einfuhren führen. Eine Verordnung zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren neuer Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen, Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger mit Ursprung in China wird rechtzeitig veröffentlicht.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.
Stand: 06.11.2025