Allgemeinen Präferenzschema (APS)

Ausdehnung der Gültigkeitsdauer des aktuellen Zollpräferenzssystems für Entwicklungsländer um weitere 4 Jahre

Lesedauer: 1 Minute

27.11.2023

Beim Allgemeinen Präferenzschema (APS) handelt es sich um ein autonomes Instrument der Handelspolitik der Europäischen Union zur Förderung der Entwicklungsländer. Ziel ist es, den Entwicklungsländern im Wege von Zollpräferenzen gegenüber den Industrieländern einen begünstigten Zugang zum Gemeinschaftsmarkt zu gewähren. Dies geschieht derzeit auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 978/2012, deren Gültigkeit eigentlich per 31. Dezember 2023 auslaufen sollte. 

Nachdem die Annahme der Verordnung zur Reformierung des aktuellen APS durch den Rat bisher mangels Einigung bei den Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament nicht erfolgen konnte, wurde als Notlösung per Verordnung 2023/2663 beschlossen, die Gültigkeitsdauer des aktuellen Systems im Rahmen eines sogenannten „roll-over“ um weitere 4 Jahre bis Ende 2027 zu verlängern. Falls zwischenzeitlich eine Einigung betreffend die APS-Reform erzielt werden kann, wird das aktuelle System durch das neue ersetzt werden.

Gleichzeitig bleibt die Teilsuspendierung der Everything But Arms(EBA)-Präferenzen Kambodschas aufgrund von schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen bestehen.

Die seit 1. Jänner 2023 geltenden und ursprünglich mit 31. Dezember 2023 befristeten Aussetzungen von APS-Präferenzen für einige Waren und Länder sollen dem „roll-over“-Prozess entsprechend ebenfalls in ihrer Dauer um weitere 2 Jahre bis Ende 2025 auf das übliche Ausmaß solcher Aussetzungen von 3 Jahren ausgedehnt werden.

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