Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD)

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

Lesedauer: 2 Minuten

29.11.2023

Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um ein Multifunktionsgerät in einem Gehäuse mit Frontbedienknöpfen zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs. Das Gerät umfasst:

  • eine Flüssigkristallanzeige (LCD) mit Touchscreen mit einer Bildschirmdiagonale von 17,15 cm (6,75 Zoll);
  • zwei USB-Anschlüsse;
  • ein Bluetooth-Modul;
  • einen digitalen Funktuner (DAB+);
  • einen leistungsfähigen UKW-Radiodaten[1]system-Tuner;
  • einen digitalen Audio-Signalprozessor mit erweiterten Einstellungsoptionen;
  • einen RCA-A/V-Zugang für zwei Kamerasysteme, der die in einem Fahrzeug installierten Kameras miteinander verbindet (Sicht nach hinten und/oder Sicht nach vorn);
  • einen HDMI-Zugang für kompatible Geräte wie Tablets;
  • einen Micro-SD-Kartenschlitz zum Abspielen von A/V-Dateien von Micro-SD(HC)- Speicherkarten;
  • einen D/A-Wandler (24 Bit); — einen A/V-Decoder. Das Gerät enthält keinen Videotuner. Das Gerät ist für folgende Funktionen ausgelegt: — Empfang von Funksignalen im DAB- und FM-Bereich;
  • Abspielen von Musik- und Videodateien vom angeschlossenen Gerät und von Speichermedien;
  •  Steuerung und Betrieb verschiedener Anwendungen der angeschlossenen Geräte (z. B. Kartenvorschau);
  • Freisprechtelefonie sowie Versand und Empfang von Nachrichten vom angeschlossenen Smartphone;
  • Anzeige der Signale der im Fahrzeug installierten Kameras.

Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 52 und 8528 52 91. Das Gerät ist zum Zwecke der Durchführung verschiedener Funktionen ausgelegt, wie die Tonwiedergabe im Sinne der Position 8519, den Rundfunkempfang im Sinne der Position 8527 und die Monitorfunktion im Sinne der Position 8528, von denen keine dem Gerät aufgrund seines Designs seinen wesentlichen Charakter verleiht.

Da es sich um ein Multifunktionsgerät handelt, bei dem die Hauptfunktion nicht bestimmt werden kann, sollte es gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die Position 8528 eingereiht werden.

Es handelt sich um ein Gerät zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471. Gemäß den HS-Erläuterungen zu Position 8528 gehören zu dieser Gruppe Monitore, die in der Lage sind, Signale von der Zentraleinheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zu empfangen, und die eine grafische Darstellung der verarbeiteten Daten ermöglichen. Sie enthalten keinen Videotuner. Die Monitore dieser Gruppe sind mit Anschlussstücken versehen, die für Datenverarbeitungssysteme charakteristisch sind (z. B. HDMI-Anschlussstücke), sie haben normalerweise an der Frontseite Bedienknöpfe und können drahtlose Kommunikationsprotokolle nutzen, um Daten von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 anzuzeigen.

Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale kann die Anzeige des Geräts nicht als ausschließlich oder hauptsächlich von der in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art angesehen werden. Daher ist eine Einreihung in den KN-Code 8528 52 10 ausgeschlossen.

Die Einreihung der Ware erfolgt daher als andere Monitore zum direkten Anschluss an und für die Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 mit einem Bildschirm mit Flüssigkristallanzeige (LCD) in den KN-Code 8528 52 91 (Durchführungsverordnung EU 2023/2656 Amtsblatt Reihe L vom 21. November 2023).

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt  0%.

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