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Ein Stethoskop liegt mit einem 100-Euro-Schein und einer vollen Tablettenverpackung auf dem Tisch.
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Sozialversicherungsabkommen Österreich–Brasilien in Kraft

Doppelversicherungen und doppelte Beitragszahlungen werden vermieden

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Brasilien
Stand: 20.05.2026

Der brasilianische Senat hat das Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien ratifiziert. Das Abkommen über soziale Sicherheit ist offiziell am 1. März 2026 in Kraft getreten.

Das Abkommen schafft einen klaren sozialversicherungsrechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Beschäftigungen zwischen Österreich und Brasilien. Es bringt insbesondere für international tätige Unternehmen sowie für Expats praktische Vorteile. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Vermeidung von Doppelversicherungen und doppelten Sozialversicherungsbeiträgen.

Künftig ist eindeutig geregelt, welches nationale Sozialversicherungssystem bei Beschäftigungen zwischen Österreich und Brasilien anzuwenden ist. Doppelversicherungen und doppelte Beitragszahlungen werden vermieden.

Besonders relevant ist die neue Regelung für Entsendungen: Personen, die vorübergehend von Österreich nach Brasilien oder umgekehrt entsandt werden, können weiterhin im Sozialversicherungssystem ihres Herkunftsstaates versichert bleiben.

Das reduziert Kosten und vereinfacht internationale Personaleinsätze. Zudem können Versicherungszeiten aus Österreich und Brasilien zusammengerechnet werden, wodurch Ansprüche auf Pensionsleistungen erleichtert werden.

Auch administrativ bringt das Abkommen Vorteile: Anträge auf Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften können elektronisch über ELDA oder alternativ mittels PDF-Formular eingebracht werden.

Für Unternehmen bedeutet das Abkommen vor allem mehr Rechtssicherheit, geringeren Verwaltungsaufwand und bessere Planbarkeit bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen.

Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiter in São Paulo und Rio de Janeiro beraten Sie gerne.

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