Clip-on-Kameralinse

Europäische Kommission gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

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Bei der einzureihenden Ware handelt es sich um eine Glaslinse in einer Kunststofffassung mit einer Klemme zur Befestigung. Die Ware ist für die Verwendung mit in Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten eingebauten Kameras mit Einfachlinse bestimmt. Wird die Ware mit der Klemme an der Kameralinse befestigt, bietet sie der Kamera ein breiteres Sichtfeld.

Aufgrund ihrer objektiven Merkmale (Klemme zur Befestigung an einer Kamera mit Einfachlinse) ist die Ware dazu bestimmt, mit einem optischen Instrument (Kamera) als Linsensystem verwendet zu werden, das auf das Objekt gerichtet wird und ein Bild davon erzeugt. Die Ware ist daher ein Objektiv im Sinne der Position 9002. 

Der Wortlaut des KN-Codes 9002 11 00 erfasst Objektive für Kameras, ohne dass bestimmte Kamerasorten näher genannt würden, und schließt Objektive für Kameras, die in andere Waren, welche ihrerseits nicht als Kameras eingereiht werden, eingebaut sind, nicht aus. 

Die Einreihung der Ware erfolgt daher in den KN-Code als 9002 11 00 als Objektiv für Kamaras (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1368, Amtsblatt L 294 vom 17. August 2021). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,7%.

Stand: 18.08.2021