Ungarn: Erweiterte Herstellerverantwortung
In Ungarn wurde seit 1. Juli 2023 das System der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility - EPR) eingeführt.
Die wichtigste Rolle im System spielen die Hersteller, weil sie die finanzielle Verantwortung für die Verarbeitung der Abfälle tragen, d.h. die Pflicht der Zahlung der EPR-Gebühr liegt bei dem Hersteller. Es sind aber auch Unternehmen (zB. Händler und Webshops), die im Ausland hergestellte EPR-pflichtige Produkte zum ersten Mal in Ungarn verkaufen bzw. für eigenen Zwecke verwenden, von der EPR-Pflicht betroffen.
Mit 1. Oktober 2025 wurden die EPR-Gebühre bei den meisten Verpackungen und Produkten drastisch erhöht.
Gemäß der Ministerialverordnung Nr. 28/2025 (IX.22) müssen Hersteller seit Oktober für nicht wiederverwertbare Metallabfälle statt bisher 186 HUF pro kg nun 198 HUF* EPR-Gebühr zahlen. Für nicht wiederverwertbares Glas stieg der Betrag von 77 auf 84 HUF, bei Holzverpackungen von 19 auf 22 HUF, bei Textilverpackungen von 67 auf 148 HUF, bei Glasverpackungen von 77 auf 107 HUF und bei Kompositverpackungen von 168 auf 191 HUF.
Bei Lampen stieg die EPR-Gebühr von 306 auf 419 HUF, bei Fahrzeugbatterien von 238 auf 390, bei Werbepapier von 94 auf 204, bei Speiseöl- und Fett von 36 auf 62 HUF, bei Textilprodukten von 145 auf 164 HUF und bei Möbeln aus Holz von 17 auf 51 HUF.
Experten zufolge ist mit einem weiteren Preisanstieg bei den betroffenen Produkten zu rechnen, was auch die Inflation erhöhen könnte.
*Offizieller Mittelkurs der ungarischen Nationalbank MNB am 3.10.2025: 388,83 HUF = 1 EUR.
Um österreichischen Unternehmen die wichtigsten Informationen bezüglich des EPR-Systems in Ungarn darzustellen hat das AußenwirtschaftsCenter Budapest mit der fachlichen Unterstützung von
Kontaktperson: Dr. Nóra Rácz
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ein Merkblatt erstellt.
Wir stellen Ihnen bei Interesse gerne unser Merkblatt zum Thema Erweiterte Herstellerverantwortung zur Verfügung: Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
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Stand: 26.06.2023