Ungarische Regierung verlängert die Margenbeschränkung auf Grundnahrungsmittel und Haushaltsprodukte
Maßnahmen gelten nun bis Ende Juni 2026
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Als Antwort auf die hohe Lebensmittelinflation von 7,1% im Februar 2025 hat die ungarische Regierung entschieden, eine Margenbeschränkung auf die Preise von 30 Grundnahrungsmitteln einzuführen.
Diese Maßnahme bedeutete, dass vorerst seit 17. März 2025 bis 31.Mai 2025 die Handelsmarge bei 30 Grundnahrungsmitteln die im Januar 2025 angewandte durchschnittliche Marge bzw. 10 % nicht überschreiten durfte. Seit 1. Dezember 2025 wurde die Liste der betroffenen Produkte um 13 weitere Grundnahrungsmittel ergänzt.
Eine ähnliche Regelung wurde seit 19. Mai bei 30 Haushaltsartikeln eingeführt.
Laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums werden die beiden Maßnahmen bis Ende Mai 2026 weiter verlängert.
Margenbeschränkung auf Grundnahrungsmittel
Die Detailregelungen der Margenbeschränkung auf Grundnahrungsmittel sind in der Regierungsverordnung Nr. 42/2025 (III.11.) enthalten. Von der Regelung sind Händler betroffen, deren Haupttätigkeit die NACE-Code „47.11 - Gemischter Einzelhandel mit Lebensmitteln“ ist und deren Nettoumsatz im Jahr 2023 mehr als 1 Milliarde HUF beträgt.
Die Maßnahme gilt für folgende Produkte (inkl. laktosefreien Varianten)
- Hühnerbrust
- Hähnchenkeule
- Hühnerrücken
- Hähnchenflügel
- ganzes Huhn
- Putenbrust
- Schweinekeule
- Schweinekotelett
- Schweinerippchen
- Schweinenacken
- Schweineschmalz
- Pariseraufschnitt
- UHT-Kuhmilch mit 1,5 % Fettgehalt
- UHT-Kuhmilch 2,8 % Fettgehalt
- ESL-Kuhmilch mit 1,5 % Fettgehalt
- ESL-Kuhmilch 2,8 % Fettgehalt
- Butter
- Saure Sahne
- Joghurt
- Fruchtjoghurt
- Trappistenkäse
- Topfen aus Kuhmilch
- Margarine
- Sonnenblumenkernöl und Rapsöl
- Weizenmehl BL 55
- Hartweizenmehl BFF 55
- Kristallzucker
- Knoblauch
- Speisekartoffeln, ausgenommen Frühkartoffeln
- Frische Eier, in der Schale, von Hühnern (Gallus domesticus) (ausgenommen Bruteier, befruchtet)
- Weisses Scherzel (Rind),
- Tafelstück (Rind),
- Leberwurst, Leberpastete vom Schwein,
- Streichkäse,
- Apfel,
- Birne,
- Zwetschke,
- Traube,
- Kraut,
- Paradeiser,
- Zwiebel,
- Grüne Paprika,
- Babynahrung
Der Anteil der Eigenmarkenprodukte darf die im Januar und Februar 2025 verkaufte Gesamtmenge bei diesen 30 Produkten nicht überschreiten.
Margenbeschränkung auf Haushaltsartikeln
Die Handelsmarge darf bei 30 Haushaltsartikeln die im Januar 2025 angewandte durchschnittliche Marge bzw. 15 % nicht überschreiten.
Die Detailregelungen zu dieser Maßnahme wurden mit der Regierungsverordnung Nr. 93/2025 (V.8.) im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht. Von der Regelung sind Händler betroffen, deren Haupttätigkeit die NACE-Code „47.75 - Einzelhandel mit Parfüms, Kosmetika und Körperpflegemitteln“ ist und deren Nettoumsatz im Jahr 2023 mehr als 1 Milliarde HUF beträgt.
Die Maßnahme gilt für folgende Produkte
- Hygienepapier (Toilettenpapier)
- Papiertaschentuch
- Alufolie
- Papierhandtuchrolle
- Weichspüler
- Flüssigwaschmittel
- Waschpulver
- Geschirrspülmittel
- Allgemeines Reinigungsmittel
- Flüssiges Scheuermittel
- Geschirrspültabs
- Duschgel
- Zahnpasta
- Flüssigseife
- Shampoo
- Seife
- Zahnbürste
- Handdesinfektionsgel
- Rasierschaum
- Rasiergel
- Körperlotion
- Deo Roll-on
- Deostick
- Deo
- Einwegrasierer
- Ersatzrasierklingen
- Damenbinden
- Tampons
- Babypuder
- Einweg-Babywindeln
Der Anteil der Eigenmarkenprodukte darf die im Januar und Februar 2025 verkaufte Gesamtmenge bei diesen 30 Produkten nicht überschreiten.
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