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Rückenansicht und Nahaufnahme einer Person, die einen Einkaufswagen vor sich durch einen Supermarkt schiebt. Im Einkaufswagen sind verschiedene Lebensmittel, wie Bananen, eine Wasserflasche, eine Ananas, und Putzmittel
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Ungarische Regierung verlängert die Margenbeschränkung auf Grundnahrungsmittel und Haushaltsprodukte

Maßnahmen gelten nun bis 28. Februar 2026

Lesedauer: 2 Minuten

Ungarn Nahrungsmittel/Softdrinks
01.12.2025

Als Antwort auf die hohe Lebensmittelinflation von 7,1 % im Februar 2025 hat die ungarische Regierung entschieden, eine Margenbeschränkung auf die Preise von 30 Grundnahrungsmitteln einzuführen.

Diese Maßnahme bedeutete, dass vorerst seit 17. März bis 31. Mai die Handelsmarge bei 30 Grundnahrungsmitteln die im Januar 2025 angewandte durchschnittliche Marge bzw. 10 % nicht überschreiten durfte.

Eine ähnliche Regelung wurde seit 19. Mai bei 30 Haushaltsartikeln eingeführt.

Mit der Regierungsverordnung Nr. 352/2025 (XI.13.) wurden die beiden Maßnahmen bis zum 28. Februar 2026 weiter verlängert und ab 1. Dezember 2025 mit weiteren Grundnahrungsmitteln ergänzt.

Die ab 1.12.2025 neu betroffenen Produkte

  1. Weisses Scherzel (Rind),
  2. Tafelstück (Rind),
  3. Leberwurst, Leberpastete vom Schwein, 
  4. Streichkäse,
  5. Apfel,
  6. Birne,
  7. Zwetschke,
  8. Traube,
  9. Kraut,
  10. Paradeiser,
  11. Zwiebel,
  12. Grüne Paprika,
  13. Babynahrung. 

Margenbeschränkung auf Grundnahrungsmittel

Die Detailregelungen der Margenbeschränkung auf Grundnahrungsmittel sind in der Regierungsverordnung Nr. 42/2025 (III.11.) enthalten. Von der Regelung sind Händler betroffen, deren Haupttätigkeit die NACE-Code „47.11 - Gemischter Einzelhandel mit Lebensmitteln“ ist und deren Nettoumsatz im Jahr 2023 mehr als 1 Milliarde HUF beträgt.

Die Maßnahme gilt für folgende Produkte (inkl. laktosefreien Varianten)

  1. Hühnerbrust
  2. Hähnchenkeule
  3. Hühnerrücken
  4. Hähnchenflügel
  5. ganzes Huhn
  6. Putenbrust
  7. Schweinekeule
  8. Schweinekotelett
  9. Schweinerippchen
  10. Schweinenacken
  11. Schweineschmalz
  12. Pariseraufschnitt
  13. UHT-Kuhmilch mit 1,5 % Fettgehalt
  14. UHT-Kuhmilch 2,8 % Fettgehalt
  15. ESL-Kuhmilch mit 1,5 % Fettgehalt
  16. ESL-Kuhmilch 2,8 % Fettgehalt
  17. Butter
  18. Saure Sahne
  19. Joghurt
  20. Fruchtjoghurt
  21. Trappistenkäse
  22. Topfen aus Kuhmilch
  23. Margarine
  24. Sonnenblumenkernöl und Rapsöl
  25. Weizenmehl BL 55
  26. Hartweizenmehl BFF 55
  27. Kristallzucker
  28. Knoblauch
  29. Speisekartoffeln, ausgenommen Frühkartoffeln
  30. Frische Eier, in der Schale, von Hühnern (Gallus domesticus) (ausgenommen Bruteier, befruchtet) 

Der Anteil der Eigenmarkenprodukte darf die im Januar und Februar 2025 verkaufte Gesamtmenge bei diesen 30 Produkten nicht überschreiten. 

Margenbeschränkung auf Haushaltsartikeln

Die Handelsmarge darf bei 30 Haushaltsartikeln die im Januar 2025 angewandte durchschnittliche Marge bzw. 15 % nicht überschreiten.

Die Detailregelungen zu dieser Maßnahme wurden mit der Regierungsverordnung Nr. 93/2025 (V.8.) im ungarischen Amtsblatt veröffentlicht. Von der Regelung sind Händler betroffen, deren Haupttätigkeit die NACE-Code „47.75 - Einzelhandel mit Parfüms, Kosmetika und Körperpflegemitteln“ ist und deren Nettoumsatz im Jahr 2023 mehr als 1 Milliarde HUF beträgt. 

Die Maßnahme gilt für folgende Produkte

  1. Hygienepapier (Toilettenpapier)
  2. Papiertaschentuch
  3. Alufolie
  4. Papierhandtuchrolle
  5. Weichspüler
  6. Flüssigwaschmittel
  7. Waschpulver
  8. Geschirrspülmittel
  9. Allgemeines Reinigungsmittel
  10. Flüssiges Scheuermittel
  11. Geschirrspültabs
  12. Duschgel
  13. Zahnpasta
  14. Flüssigseife
  15. Shampoo
  16. Seife
  17. Zahnbürste
  18. Handdesinfektionsgel
  19. Rasierschaum
  20. Rasiergel
  21. Körperlotion
  22. Deo Roll-on
  23. Deostick
  24. Deo
  25. Einwegrasierer
  26. Ersatzrasierklingen
  27. Damenbinden
  28. Tampons
  29. Babypuder
  30. Einweg-Babywindeln 

Der Anteil der Eigenmarkenprodukte darf die im Januar und Februar 2025 verkaufte Gesamtmenge bei diesen 30 Produkten nicht überschreiten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

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