Handelsabkommen EU – Zentralasien

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan

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Die bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit Zentralasien basieren auf den Partnerschafts-und Kooperationsabkommen mit 

  • Kasachstan – In Kraft seit 1. Juli 1999,
  • Kirgisistan – In Kraft seit 1. Juli 1999,
  • Tadschikistan – In Kraft seit 1. Jänner 2010,
  • Turkmenistan – Unterzeichnet am 25. Mai 1998 und
  • Usbekistan – In Kraft seit 1. Juli 1999.

Um die Beziehungen zu Kasachstan weiter zu verstärken, verhandelte die EU seit Juni 2011 über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Das Abkommen wurde am 20. Jänner 2015 paraphiert.


Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Ziel der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist:

  • die Bereitstellung eines geeigneten Rahmens für den politischen Dialog,
  • die Unterstützung der Anstrengungen dieser Länder zur Konsolidierung ihrer Demokratie und Entwicklung ihrer Wirtschaft,
  • die Begleitung ihres Übergangs zur Marktwirtschaft und
  • die Förderung von Handel und Investitionen.

Die Abkommen sollen eine Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Gesetzgebung, Wirtschaft, Soziales, Finanzen, zivile Wissenschaft und Technik und Kultur schaffen. 

Beim Warenhandel räumen die EU und die Länder Zentralasiens einander gegenseitig die Meistbegünstigung (MFN) ein. Ferner erlauben sie die freie Durchfuhr über oder durch ihr Gebiet. 

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Turkmenistan wurde zwar am 25. Mai 1998 unterzeichnet, aber aufgrund der politischen Situation in Turkmenistan bisher nicht von der EU ratifiziert.

Um die Beziehungen zu Kasachstan weiter zu verstärken, verhandelt die EU seit Juni 2011 über ein vertieftes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, welches das bestehende Abkommen von 1999 ersetzten soll. Am 20. Jänner 2015 konnte das Abkommen mit Kasachstan parphiert werden. 

Das Abkommen gewährleistet bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Wirtschaftsbeteiligte in Bereichen wie Handel mit Dienstleistungen, Aufbau und Betrieb von Unternehmen, Kapitaltransfer, Rohstoffe und Energie, öffentliches Beschaffungswesen und geistige Eigentumsrechte.

Das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen legt den Schwerpunkt der Kooperation vor allem auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit (Rechtsstaatlichkeit, Datenschutz, Migration, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus, des Drogenmissbrauchs sowie der organisierten Kriminalität und der Korruption) sowie die verstärkte Zusammenarbeit in 29 Schlüsselsektoren (u.a. Energie, Verkehr, Umwelt und Klimawandel, Beschäftigung und Soziales, Kultur, Bildung und Forschung sowie wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit).

Das vertiefte Partnerschafts- und Kooperationsabkommen soll vorläufig angewendet werden, sobald der Rat und das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben.

Rechtsakte

Abkommen

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Stand: 11.01.2022

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