Zum Inhalt springen
Weiße Würfel mit schwarzen Buchstaben auf höher werdenden Münzstapeln platziert, ergeben Schriftzug Steuern
© Fokussiert | stock.adobe.com

Versteuerung der Montage- und Bauleistungen ohne Einfuhr von Waren

Lesedauer: 1 Minute

21.05.2024

Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von Montage- und Bauleistungen keine Waren in die Schweiz eingeführt, ist die eidgenössische Zollverwaltung nicht zuständig. Sofern der weltweite Jahresumsatz des österr. Unternehmers CHF 100.000,- (s. Seite "Allgemeine Mehrwertsteuerregelung") nicht übersteigt, ist auch keine Registrierung bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz vorzunehmen. Als Folge dieser Regelung bleiben diese Leistungen in der Schweiz unversteuert. Allerdings kann eine freiwillige Registrierung von Vorteil sein, wenn Schweizer Vorsteuern aufgrund von Zukäufen in der Schweiz im Zusammenhang mit diesem Auftrag in Abzug gebracht werden sollen. Bei Überschreitung des Schwellenwertes von CHF 100.000,- weltweitem Jahresumsatz muss der österr. Unternehmer sich in der Schweiz steuerlich registrieren und Schweizer MWST verrechnen.

Weitere interessante Artikel
  • Auf einem Tisch liegen mehrere Stapel Papiere. Die Hände einer Person greifen nach dem Stapel
    SBFI-Meldepflicht für reglementiere Gewerbe
    Weiterlesen
  • Person mit geschlossenen Haaren und Brille sitzt an einem Schreibtisch und zeigt auf eine Statistikaufbereitung am Bildschirm sowie auf einem Tablet
    Meldepflicht Statistik Austria: Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs
    Weiterlesen
  • Holzwürfel mit Symbolen zu Telefon, Mail, Internet und Smartphone stehen auf einer Tastatur
    Adressen Montage- und Dienstleistungen Schweiz
    Weiterlesen