Finnland: Elektrizitätsmarktgesetz – schnelle Änderung im Vormarsch
Hintergrund
In Finnland vergeben der Übertragungsnetzbetreiber Fingrid sowie die regionalen Netzgesellschaften Netzanschlüsse bislang nach dem Prinzip „first come, first served“. Anschlussverträge werden also in der Reihenfolge der eingehenden Anträge abgeschlossen.
Nach Auffassung von Fingrid soll die geplante Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes sicherstellen, dass die begrenzten Netzkapazitäten künftig effizienter genutzt werden.
Neues Prioritätssystem
Der Gesetzentwurf sieht vor, Stromverbraucher in vier Prioritätsklassen einzuteilen, nach denen künftig Netzanschlüsse vergeben werden:
- Erste Prioritätsklasse: Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Einrichtungen mit kritischer Bedeutung für das Funktionieren der Gesellschaft.
- Zweite Prioritätsklasse: Größere Industrieunternehmen und kleinere Rechenzentren.
- Dritte Prioritätsklasse: Große Rechenzentren und große Industrieanlagen.
- Vierte Prioritätsklasse: Stromspeicher, die nicht an ein Kraftwerksnetz angeschlossen sind und aus dem öffentlichen Netz geladen werden.
Reform des Elektrizitätsmarktgesetzes
Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Nach Angaben des finnischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft (TEM) soll die Reform insbesondere die Stromversorgung kleiner Verbraucher sowie gesellschaftlich kritischer Funktionen absichern.
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