Mitarbeiterentsendung nach Finnland: Änderungen in den Tarifverträgen
Neue Tarifverträge für die Technologie- und Metallindustrie sowie für Baugewerbe
Lesedauer: 1 Minute
FinnlandIn Österreich verpflichtet das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD- BG) Unternehmen dazu, entsandten Arbeitnehmern während ihres Auslandseinsatzes zumindest jenes Entgelt zu zahlen, das vergleichbaren Beschäftigten am Einsatzort zusteht. Um rechtliche Risiken zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen, müssen österreichische Unternehmen daher vor der Entsendung prüfen, ob in der jeweiligen Branche ein finnischer Kollektivvertrag gilt und welche Lohnbestandteile verpflichtend sind.
Obwohl es in Finnland keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, gelten in den meisten Branchen allgemeinverbindliche Tarifverträge, die zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wurden. Diese regeln unter anderem Mindestlöhne, Lohnbestandteile sowie Einstufungskriterien. Die Gehälter entsandter Mitarbeiter müssen daher mindestens dem kollektivvertraglich festgelegten Niveau entsprechen.
Für die Technologie- und Metallindustrie wurde im Frühjahr 2025 ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, der rund 90.000 Beschäftigte betrifft und bis Ende November 2027 gültig ist. Dieser ist insbesondere für viele entsandte Fachkräfte im Montage- und Anlagenbau von Bedeutung. Im Rahmen der neuen Vereinbarung ist über einen Zeitraum von drei Jahren eine Gesamterhöhung der Löhne um 7,8 % vorgesehen. Die erste Erhöhung in Höhe von 2,4 % trat am 1. April 2025 in Kraft.
Auch im Baugewerbe wurden im Mai 2025 neue Tarifverträge abgeschlossen, die bis Ende 2027 gelten. Die tariflichen Regelungen betreffen acht Branchen: das Baugewerbe, den Erd- und Wasserbau, die Baustoffindustrie, die Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (HLK), den Asphaltbereich, die Abdichtungsbranche, das Malerhandwerk sowie die Bodenbelagsbranche. Für diese Bereiche wurde ebenfalls eine Gesamterhöhung der Löhne um 7,8 % über drei Jahre vereinbart. Die erste Lohnerhöhung in Höhe von 2,5 % tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Auch für viele weitere Branchen wurden im Jahr 2025 neue Tarifverträge abgeschlossen. Bei weiteren Fragen zum geltenden Tarifvertrag oder zur Höhe der Löhne stehen wir Ihnen gerne unter helsinki@wko.at zur Verfügung.