Ghana: sukzessiver Zollabbau

Economic Partnership Agreement (EPA) mit der Europäischen Union

Lesedauer: 1 Minute

Ghana

Die Europäische Union verfügt mit Ghana über ein Economic Partnership Agreement (EPA). Dieses ermöglicht Ghana seit Dezember 2016 Waren zoll- und kontingentfrei in die EU zu exportieren. Im Gegenzug hat sich Ghana bereit erklärt für bestimmte Warengruppen vom Juli 2021 bis 2029 die Zölle sukzessive abzubauen. Dies betrifft insgesamt 80 % des Gesamtvolumens der EU-Exporte.

Nähere Informationen zum EPA

Der Nachweis des ghanaischen oder EU Ursprungs bis zu einem Wert von 6.000 Euro ist durch eine entsprechende Deklaration auf der Handelsrechnung möglich. Für Exporte mit einem höheren Wert wird der Nachweis durch Vorlage eines EUR1-Zeugnisses erbracht.

Detaillierte Informationen über die begünstigten Warengruppen und Zollvorteile

Stand: 12.01.2023

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