Digitaler Ausweis auf italienischen Baustellen
Die Branche wartet auf ein Umsetzungsdekret
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Mit dem Gesetzesdekret Nr. 159 vom 31. Oktober 2025 wurden in Artikel 3 Vorschriften zur Überwachung von Ausschreibungen, hinsichtlich Unteraufträgen, Baustellenausweisen (digitalier/elektronischer Baustellenausweis) und des Punktesystems für Arbeiten auf Baustellen erlassen.
Der Baustellenführerschein (Punktesystem) ist mittlerweile in der italienischen Baubranche gängige Praxis und auch bei den meisten entsendenden österreichischen Untenrehmen bekannt.
Eine Variable, die gewisserweise in einem Schwebezustand steckt, ist der digitale/elektronische Baustellenausweis (badge di cantiere digitale). Er wurde zwar verpflichtend eingeführt, wird aber seit 13. Mai 2026 lediglich an den Baustellen Mittelitaliens, wo Aufbauarbeiten nach dem Erdbeben von 2016 durchgeführt werden, verlangt.
Die landesweite, volle Funktionsfähigkeit und Umsetzung wird nach dem Erlass eines spezifischen Ministerialdekrets erfolgen. Das Umsetzungsdekret wurde noch nicht verabschiedet und daher wurde die gegenständliche Pflicht noch nicht auf das gesamte italienische Staatsgebiet ausgeweitet.
Wie wird der ditiale/elektronische Baustellenausweis funktionieren?
Der digitale Ausweis soll diversen Funktionen, so auch der der Zugangskontrolle zu Baustellen dienen. Die Bauunternehmen haben die Pflicht, die Baustelle in klarer Art und Weise zu strukturieren und zu verwalten. Die Daten der anwesenden Arbeiter müssen an die Bauarbeiterkassen weitergeleitet werden. Dies wird dank der neuen Vorschrift, einfach und elektronisch erfolgen. Jeder, der eine Baustelle betritt, muss dann einen solchen Ausweis tragen, Techniker, Mitarbeiter von Subunternehmen, Handwerker und auch die Aufraggeber.
Folgende Personengruppen müssen nach der Veröffentlichung des Umsetzungsdekrets mit dem digitalen Baustellenausweis ausgestattet sein:
- Unternehmen und Selbständig Tätige, die physisch an Baustellen (in Ausschreibung, in Erfüllung von Subaufträgen, öffentlich oder privat) arbeiten.
- Unternehmen, die in anderen Bereichen tätig sind, wo erhöhte Risiken bestehen, werden per Ministerialdekret bestimmt. Für diese Bereiche ist die Ausweitung des Punkteführerscheins, auf den sich Art. 27 D.Lgs. 81/2008 bezieht, vorgesehen.
Sollten die Ausweise nicht getragen werden, so ist je Arbeiter eine Verwaltungsstrafe zwischen 100 Euro und 500 Euro vorgesehen. Ein solches Vergehen wird weitere, strengere Kontrollen auslösen.
In der Übergangsphase, bis zur Herausgabe des Umsetzungsdekrets, müssen die Arbeiter weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte tragen.
Die herkömmliche Ausweiskarte muss folgende Daten enthalten:
- Vorname und Familienname des Arbeiters
- Rolle/Tätigkeit
- Sofern vorhanden: Qualifikation und/oder Zertifizierung (z.B. Beauftragter für Arbeitssicherheit)
- Foto des Arbeiters
- Identifikationsnummer
- Einstellungsdatum
- Ggf. Ablaufdatum des Baustellenausweises
Der Arbeitnehmer sollte ein Formular unterschreiben, in dem er erklärt, dass ihm die Ausweiskarte übergeben wurde und dass er verpflichtet ist, sie zu tragen.
Das System verfolgt mit seinen Instrumenten in erster Linie den Zweck, der Schwarzarbeit vorzubeugen, Arbeiten, die in Unteraufträgen vergeben wurden, zu überwachen, die Anwesenheit Unbefugter zu verhindern und insgesamt eine größere Transparenz zu schaffen. Die Baustelle wird so zu einem laufend und systematisch überwachten Ort. Der Gesetzgeber sieht den digitalen Baustellenausweis nicht als isoliertes Element, sondern als Teil eines umfassenderen Systems, das auch den Baustellenführerschein enthält.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsBüro Padua (Anna Maierhofer | Bau & Entsendungen | T +39 049 098 7900 | E padua@wko.at)