Japans Migrationspolitik im Wandel
Reformagenda 2026-2028 und mögliche Auswirkungen auf Entsendungen und Geschäftsreisen
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JapanDie seit Herbst 2025 regierende und bei der Wahl am 8.2. 2026 mit deutlicher Mehrheit ausgestattete japanische Premierministerin Sanae TAKAICHI hat eine Neuordnung der Migrations- und Aufenthaltsregelungen für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt. Die betont wirtschaftsfreundliche Regierung versucht damit den Spagat zwischen Verschärfungen in einzelnen Bereichen und gleichzeitiger Sicherstellung von genügend qualifizierten Arbeitskräften für besonders vom Arbeitskräftemangel betroffene Industrie- und Dienstleistungsbereiche zu schaffen.
Im Mittelpunkt der Strategie steht der Übergang von einer überwiegend reaktiven Aufnahme hin zu einer gezielten und auf den wirtschaftlichen Nutzen Japans ausgerichteteten Handhabung der Einwanderungs- und Aufenthaltsbestimmungen. Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte, abgestimmt auf wirtschaftliche Entwicklungsziele und demografische Herausforderungenm, soll sich verstärkt an den konkreten Bedürfnissen orientieren, gleichzeitig soll die Integration und damit das konfliktfreie Miteinander in der Gesellschaft gefördert werden. Japan vollzieht damit auch offiziell den Schwenk von temporär ausgerichteten Gastarbeiterprogrammen (auch wenn diese nie so bezeichnet wurden) hin zu einem langfristigen Ansatz, der den gesamten Aufenthaltspfad berücksichtigt – von Studium und Beruf über Familiengründung bis hin zu langfristiger Niederlassung. Diesem positiven Eingliederungsansatz werden Verschärfungen für problematische Verhaltensweisen gegenübergestellt.
Für österreichische Firmen und Geschäftsreisende besonders relevant sein dürften:
- Einführung des sog. Electronic Travel Authorization System (JESTA), geplant für 2026/2027: auch Geschäftsreisende müssen sich dann ähnlich wie bei Reisen in die USA, Australien etc. vorregistrieren (KEINE Visapflicht!).
- Japanischkenntnisse sowie Wissen zu Regelungen und Bestimmungen sollen zu überprüfende Faktoren im Aufenthalts- und Niederlassungssystem werden. Dies wird KEINEN Einfluss auf Geschäftsreisende haben, bei längerfristigen Entsendungen oder lokalen Anstellungen öst. Mitarbeiter etwa in der Niederlassung oder beim Partnerunternehmen vor Ort in Japan, könnten sich Änderungen ergeben.
- Kriterien für die langfristige Aufenthaltsgenehmigung („Permanent Residence“) sollen verschärft werden: dies könnte für langfristig in Japan selbständig tätige Österreicher:innen eine Rolle speilen.
Derzeit befindet sich die Regierung noch in der Ankündigungs- und Planungsphase; betont wird, dass alle Integrationsmaßnahmen auch mit einem aktiven Angebot Japans – etwa mit qualifizierten Personal für öffentlich zugänglichen Japanischunterricht etc. – begleitet werden sollen.
Weitere Maßnahmen, die für öst. Firmen und Geschäftsreisende aber wenig relevant sein dürften, sind etwa die Meldepflicht der Staatsbürgerschaft im Liegenschaftsverkehr, die Vermeidung unbezahlter Rechnungen für medizinische Behandlungen und Ähnliches. Ab 2027 sollen dann auch der Austausch von Personendaten von Nichtjapanern zwischen Einwanderungs-, Strafverfolgungsbehörden und anderen Ministerien ermöglicht werden.
Sie haben Fragen zum Inhalt des Artikels oder möchten mehr Informationen zum Markt Japan? Dann wenn Sie sich bitte an Arnold Ackerer im AußenwirtschaftsCenter Tokio (T +81-3-34031777).
Stand: 09.02.2026