Close-up des Wortes Geldwäsche aus einem Gesetzestext
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Kenia auf FATF's grauer Liste eingestuft

Kenia unter intensiver Überwachung der FATF - Maßnahmen gegen Geldwäsche gefordert

Lesedauer: 1 Minute

Kenia
11.03.2024

Am 23.2.2024 setzte die Finance Action Task Force (FATF) Kenia auf die graue Liste. Somit steht das Land unter intensiver Überwachung. Dies geschah aufgrund unzureichender Maßnahmen gegen den Fluss von unrechtmäßig erworbenem Bargeld. Es bleibt abzuwarten wie diese Listung das Ansehen Nairobis als regionales Finanzzentrum beeinträchtigen wird.

Die graue Liste bezieht sich auf Länder mit Mängeln bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Einstufung auf die graue Liste bedeutet, dass Kenia bei internationalen Geschäften einer erhöhten Sorgfaltspflicht unterworfen sein könnte, was erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringt, darunter Schwierigkeiten bei der Finanzierungssicherung und Reputationsverlust.

Kenia steht nun im Fokus verstärkter Prüfungen seitens der FATF, und es wird erwartet, dass das Land wesentliche Veränderungen in seiner Finanzinfrastruktur vornimmt, um das Risiko als Rückzugsort für illegales Geld zu minimieren. Als Finanzzentrum der Region wurde Kenia auch als Drehkreuz für illegalen Goldhandel und Transitpunkt für Drogen- und Wildtierhändler identifiziert. Anwaltskanzleien, Kasinos und Immobilienmakler gelten dabei als potenzielle Verursacher von Geldwäsche.

Das Land stand bereits 2010 auf der "grauen Liste", aufgrund von Gesetzesverzögerungen bei der Bekämpfung krimineller Finanzaktivitäten und mangelnder Verfolgung von Geldwäsche. Vier Jahre später wurde es von der Liste gestrichen. Diesmal wird Kenia aufgefordert, bestimmten Bereichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, darunter:

  • Intensivierung von Ermittlungen und Strafverfolgung gegen Personen, die in Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwickelt sind.

  • Effektivere Nutzung der im Land gesammelten Finanzinformationen über verdächtige Aktivitäten. 
  • Überprüfung der Arbeit von NGOs und gemeinnützigen Organisationen, um sicherzustellen, dass sie rechtmäßig agieren und nicht als Kanäle für den Transfer von Erträgen aus Straftaten dienen. 
  • Offenlegung des wirtschaftlichen Eigentums von Trusts, einschließlich der Identität der Besitzer und der Herkunft ihrer Mittel. 
  • Verschärfte Aufsicht und Regulierung in Bereichen außerhalb des Finanzsektors, wie Recht, Immobilien, Rechnungswesen und Kryptowährung.

Die Aufnahme in die graue Liste begann 2022 als Teil eines Prozesses. Seitdem hat das kenianische Finanzministerium nach eigenen Angaben Anstrengungen unternommen, um die im Evaluierungsbericht aufgezeigten Mängel zu beheben. Obwohl Uganda aufgrund von Empfehlungen der FATF aus der Liste gestrichen wurde, befindet sich Kenia nun zusammen mit Tansania und dem Südsudan auf der grauen Liste. Andere afrikanische Länder in dieser Kategorie sind Nigeria, Südafrika, Mali, Mosambik, Burkina Faso, Senegal und Kamerun. 

Trotz der Herausforderungen zeigte sich der kenianische Finanzminister, Prof. Ndung'u, optimistisch, dass die jüngste Bewertung keine negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft des Landes haben werde.

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