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Auf zwei Fahrspuren stehen in jeweils beide Fahrtrichtungen LKWs
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Montenegro: Saisonale Verkehrsbeschränkungen für Sommer 2026

Einschränkungen für Schwerverkehr sowie auf Küsten- und Tourismusrouten

Lesedauer: 1 Minute

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Montenegro
Stand: 27.05.2026

Die montenegrinische Polizei hat im Hinblick auf die bevorstehende touristische Hochsaison temporäre Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Fahrzeugkategorien auf den wichtigsten Verkehrsachsen des Landes beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist die Gewährleistung eines sicheren und möglichst störungsfreien Verkehrsablaufs bei erhöhtem Verkehrsaufkommen.

Fahrverbot für schwere Güterfahrzeuge (> 7,5 t)

Für Güterkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen gelten im Zeitraum 15. Juni bis 15. September 2026 folgende Einschränkungen:

  • Montag bis Freitag: 19:00 – 24:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: 17:00 – 24:00 Uhr

Die Fahrverbote gelten auf folgenden Hauptverkehrsrouten:

  • M-1: Grenzübergang Debeli Brijeg – Herceg Novi – Kotor – Tivat (Krtolska raskrsnica) – Budva – Bar – Ulcinj – Grenzübergang Sukobin
  • M-2: Podgorica – Sotonići – Petrovac
  • M-2: Podgorica – Mioska – Kolašin
  • M-10: Podgorica – Cetinje – Budva

Zusätzliche Beschränkungen für schwere Fahrzeuge

Darüber hinaus besteht für dieselbe Fahrzeugkategorie (> 7,5 t) ein erweitertes Fahrverbot im Zeitraum 25. Mai bis 15. Oktober 2026 täglich von 07:00 bis 24:00 Uhr auf folgender Strecke:

  • Regionale Straße R-1: Kotor – Trojica – Krstac (Verbindung Richtung Cetinje)

Verkehrsbeschränkungen für alle Fahrzeugkategorien

Zusätzlich wurden auf besonders stark frequentierten touristischen Strecken zeitlich begrenzte Einschränkungen für alle Fahrzeugtypen eingeführt:

  • Regionale Straße R-1 (Kotor – Njeguši – Cetinje):
    • Richtung Njeguši → Kotor: 08:00 – 15:00 Uhr
    • Richtung Kotor → Njeguši: 14:00 – 19:00 Uhr
  • Regionale Straße R-25.1 (Međuvršje – Lovćen, Zufahrt zum Mausoleum):
    • Fahrverbot in beiden Richtungen (ganztägig)

Diese Maßnahmen gelten im Zeitraum 25. Mai bis 15. Oktober 2026.

Die Maßnahmen betreffen vor allem Küstenverbindungen und touristische Hauptachsen. Für Unternehmen ist eine vorausschauende Routen‑ und Zeitplanung erforderlich.

Hinweis
Ausnahmen gelten u. a. für Einsatzfahrzeuge sowie bestimmte Spezialtransporte (z. B. verderbliche Waren unter Auflagen).

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das AußenwirtschaftsBüro Podgorica podgorica@wko.at

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