Antidumping: Bestimmte Ringbuchmechaniken
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 4 Minuten
Land
China (Vietnam, Laos)
KN-Code
ex 8305 10 00
Kläger
Koloman Handler GmbH (A), Robert Krause GmbH & Co KG
Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren:
Bekanntmachung 95/C 284/09 vom 28. Oktober 1995
Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 1465/96 vom 25. Juli 1996
Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:
Verordnung (EG) 119/97 vom 20. Jänner 1997
Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung
Durchführungsverordnung (EU) 2016/703 vom 11. Mai 2016
Bevorstehendes Außerkrafttreten (13. Mai 2021)
Bekanntmachung 2020/C 331/10 vom 7. Oktober 2020
Einleitung Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung 2021/C 183/04 vom 11. Mai 2021
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1013 vom 27. Juni 2022
Bevorstehendes Außerkrafttreten (29. Juni 2027)
Bekanntmachung C/2026/5019 vom 5. Oktober 2026
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls
Für Einfuhren von bestimmten Ringbuchmechaniken (RBM), die aus zwei Stahlschienen oder aus Stahldrähten mit mindestens vier darauf angebrachten Halbringen aus Stahldraht bestehen und mittels einer Abdeckung aus Stahl zusammengehalten werden, mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. RBM lassen sich durch Auseinanderziehen der Halbringe oder durch einen kleinen, an der Ringbuchmechanik angebrachten Druckmechanismus aus Stahl öffnen.
Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens zum 13. Mai 2021 ging ein Antrag der Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH, dem Haupt-Produzenten der EU, auf Überprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, bei der Europäischen Kommission ein.
Aufgrund der Prüfungsergebnisse kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen aller Wahrscheinlichkeit nach erneut auftreten würde. Ohne Maßnahmen würde der wahrscheinlich deutliche Anstieg gedumpter Einfuhren aus China — zu Preisen, die die Preise des Wirtschaftszweigs der Union unterbieten würden, — die bereits schwierige wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union weiter verschlechtern und seine Existenzfähigkeit ernsthaft gefährden.
Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/1013 (Amtsblatt der EU L 170 vom 28. Juni 2022) einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von bestimmten Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 (TARIC-Codes 8305 10 00 19, 8305 10 00 29, 8305 10 00 39und 8305 10 00 42) eingereiht werden, ein.
Es gelten folgende Zollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
- in Höhe der Differenz zwischen dem Mindesteinfuhrpreis von 325 EUR je 1.000 Stück und dem Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, für Mechaniken mit 17 bzw. 23 Ringen (TARIC-Codes 8305 10 00 29 und 8305 10 00 42) und
- für andere Mechaniken als Mechaniken mit 17 bzw. 23 Ringen (TARIC-Codes 8305 10 00 19 und 8305 10 00 39) für World Wide Stationery Mfg, Hongkong, Volksrepublik China ein Zollsatz von 51,2 % und für alle übrigen Unternehmen von 78,8 %.
Die Anwendung des unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Der endgültige Antidumpingzoll wird auf aus Vietnam versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Vietnams angemeldet oder nicht, und auf aus der Demokratischen Volksrepublik Laos versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Demokratischen Volksrepublik Laos angemeldet oder nicht, ausgeweitet.
Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen mit 29. Juni 2026 bekannt
Für Einfuhren von bestimmten Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China ausgeweitet auf Vietnam und Laos, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 (TARIC-Codes 8305 10 00 19, 8305 10 00 29, 8305 10 00 39 und 8305 10 00 42) eingereiht werden, gelten endgültige Antidumpingmaßnahmen.
Ringbuchmechaniken im Sinne dieser Maßnahmen sind Mechaniken, die aus zwei Stahlschienen oder aus Stahldrähten mit mindestens vier darauf angebrachten Halbringen aus Stahldraht bestehen und mittels einer Abdeckung aus Stahl zusammengehalten werden. Sie lassen sich durch Auseinanderziehen der Halbringe oder durch einen kleinen, an der Ringbuchmechanik angebrachten Druckmechanismus aus Stahl öffnen.
Die Europäische Kommission teilt nun mit Bekanntmachung C/2026/5019 (Amtsblatt C vom 5. Oktober 2026) das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen mit 29. Juni 2026 mit.
Die Unionshersteller können einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Maßnahmen stellen. Dieser Antrag muss ausreichende Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des Auslaufens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.
Der Antrag muss der Europäischen Kommission (Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit, Referat G-1, CHAR 4/39, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË, TRADE-Defence-Complaints@ec.europa.eu.) spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen vorliegen.