Ringbuchmechaniken

Antidumpingverfahren

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Produkt

bestimmten Ringbuchmechaniken (RBM), die aus zwei Stahlschienen oder aus Stahldrähten mit mindestens vier darauf angebrachten Halbringen aus Stahldraht bestehen und mittels einer Abdeckung aus Stahl zusammengehalten werden, mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. RBM lassen sich durch Auseinanderziehen der Halbringe oder durch einen kleinen, an der Ringbuchmechanik angebrachten Druckmechanismus aus Stahl öffnen.

RBM werden für eine Vielzahl von Anwendungen genutzt, z. B. bei der Herstellung von Software-Handbüchern, Katalogen und Broschüren, technischen Handbüchern, Mappen für den Bürobedarf sowie Präsentations- und andere Zwecke sowie Foto- und Briefmarkenalben.

Land

China (Vietnam, Laos)

KN-Code

ex 8305 10 00

Kläger

Koloman Handler GmbH (A), Robert Krause GmbH & Co KG

Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH

 


Chronologie

Einleitung Antidumpingverfahren:

Bekanntmachung 95/C 284/09 vom 28. Oktober 1995

Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen:

Verordnung (EG) 1465/96 vom 25. Juli 1996

Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen:

Verordnung (EG) 119/97 vom 20. Jänner 1997

letzte Verlängerung Antidumpingmaßnahmen nach Auslaufüberprüfung

Durchführungsverordnung (EU) 2016/703 vom 11. Mai 2016

bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen (13. Mai 2021):

Bekanntmachung 2020/C 331/10 vom 7. Oktober 2020

Einleitung Auslaufüberprüfung:

Bekanntmachung 2021/C 183/04 vom 11. Mai 2021

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1013 vom 27. Juni 2022 


Europäische Kommission gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt

 Für Einfuhren von Ringbuchmechaniken der Tarifnummer ex 8305 10 00 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Diese laufen fristgemäß zum 13. Mai 2021 aus, sollte von den Unionsherstellern bis 13. Februar 2021 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission (GD Handel, Referat H 1, CHAR 4/39, B-1049 Brüssel) eingehen (Bekanntmachung 2020/C 331/10 vom 7. Oktober 2020). 


Europäische Kommission leitet Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen ein

Für Einfuhren von Ringbuchmechaniken der Tarifnummer ex 8305 10 00 mit Ursprung in China, ausgeweitet auf Vietnam und Laos, bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens zum 13. Mai 2021 ging ein Antrag der Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH (A), dem Haupt-Produzenten der EU, auf Überprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, bei der Europäischen Kommission ein.

Der Antrag wurde damit begründet, dass bei Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten oder erneuten Auftreten des Dumpings und einem Anhalten oder erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu rechnen sei. Grund dafür wären die beträchtlichen chinesischen Kapazitätsreserven und die nach wie vor ungebrochene Attraktivität des EU-Marktes. Dem Antragsteller zufolge ist ein Anhalten oder erneutes Auftreten der Schädigung wahrscheinlich, da auch die Einfuhren der zu überprüfenden Ware konstant geblieben sind. Das habe sich unter anderem negativ auf die Verkaufsmengen und/oder die in Rechnung gestellten Preise ausgewirkt und dadurch die Gesamtleistung des Wirtschaftszweigs der Union nachteilig beeinflusst.

Die Europäische Kommission gibt daher mit Bekanntmachung 2021/C 183/04 vom 11. Mai 2021 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tun. Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gestellt werden.

Kontaktdaten der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission

Generaldirektion Handel

Direktion G

Büro: CHAR 04/039

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI

E-Mail-Adressen:

Zum Dumping:

TRADE-R738-RBM-DUMPING@ec.europa.eu

Zur Schädigung und zum Unionsinteresse:

TRADE-R738-RBM-INJURY@ec.europa.eu

Die Untersuchung wird seitens der Kommission in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens jedoch 15 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen. Während der Dauer der Untersuchung bleiben die bestehenden Antidumpingmaßnahmen weiter in Kraft.


Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls 

Für Einfuhren von bestimmten Ringbuchmechaniken (RBM), die aus zwei Stahlschienen oder aus Stahldrähten mit mindestens vier darauf angebrachten Halbringen aus Stahldraht bestehen und mittels einer Abdeckung aus Stahl zusammengehalten werden, mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen. RBM lassen sich durch Auseinanderziehen der Halbringe oder durch einen kleinen, an der Ringbuchmechanik angebrachten Druckmechanismus aus Stahl öffnen.

Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens zum 13. Mai 2021 ging ein Antrag der Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH, dem Haupt-Produzenten der EU, auf Überprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen, mit dem Ziel der Weitergeltung dieser, bei der Europäischen Kommission ein. 

Aufgrund der Prüfungsergebnisse kommt die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass die bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen aller Wahrscheinlichkeit nach erneut auftreten würde. Ohne Maßnahmen würde der wahrscheinlich deutliche Anstieg gedumpter Einfuhren aus  China — zu Preisen, die die Preise des Wirtschaftszweigs der Union unterbieten würden, — die bereits schwierige wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union weiter verschlechtern und seine Existenzfähigkeit ernsthaft gefährden.

Die Europäische Kommission führt daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/1013 (Amtsblatt der EU L 170 vom 28. Juni 2022) einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von bestimmten Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China, die derzeit unter dem KN-Code ex 8305 10 00 (TARIC-Codes 8305 10 00 19, 8305 10 00 29, 8305 10 00 39und 8305 10 00 42) eingereiht werden, ein.

Es gelten folgende Zollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

  1. in Höhe der Differenz zwischen dem Mindesteinfuhrpreis von 325 EUR je 1.000 Stück und dem Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, für Mechaniken mit 17 bzw. 23 Ringen (TARIC-Codes 8305 10 00 29 und 8305 10 00 42) und
  2. für andere Mechaniken als Mechaniken mit 17 bzw. 23 Ringen (TARIC-Codes 8305 10 00 19 und 8305 10 00 39) für World Wide Stationery Mfg, Hongkong, Volksrepublik China ein Zollsatz von 51,2 % und für alle übrigen Unternehmen von 78,8 %.

Die Anwendung des unternehmensspezifischen Antidumpingzollsatzes setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Der endgültige Antidumpingzoll wird auf aus Vietnam versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Vietnams angemeldet oder nicht, und auf aus der Demokratischen Volksrepublik Laos versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Demokratischen Volksrepublik Laos angemeldet oder nicht, ausgeweitet.

Stand: 28.06.2022