Schutzmaßnahmen Stahlerzeugnisse – Änderung
Europäische Kommission gibt die Änderung der Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse bekannt
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Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 (Konsolidierter Text 01. August 2025) gelten für Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnissen endgültigen Schutzmaßnahme (Zollkontingente für 26 Warenkategorien) bis 30. Juni 2026.
Die Warenkategorie 13 umfasst zwei KN-Codes: 7214 20 00 und 7214 99 10. Das Zollkontingent der Warenkategorie 13 war für Betonarmierungsstähle bestimmt, die durch Einschnitte, Rippen (Wülste), Vertiefungen oder Erhöhungen physisch erkennbar sind (im Folgenden „Betonstabstahl“). Das Zollkontingent basiert auf historischen Handelsströmen und ist seit 2019 liberalisiert.
Die Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Betonstabstahl nicht nur im Rahmen des Kontingents für Betonstabstahl (Warenkategorie 13), sondern seit 2025 auch in erheblichen Mengen im Rahmen des Kontingents für Stäbe (Warenkategorie 12), insbesondere unter dem KN-Code 7228 30 69, in die Union gelangt.
Der Europäischen Kommission wurden Beweise dafür vorgelegt, dass Betonstabstahl unter der Kategorie 12 eingeführt werden kann, da die chemische Zusammensetzung dieses Betonstabstahls geringfügig geändert wurde, damit er anstatt in die Tarifposition 7214 (Stabstahl aus nicht legiertem Stahl) in die Tarifposition 7228 (Stabstahl aus legiertem Stahl) eingereiht wird.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass dies die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme in diesen Kategorien ernsthaft untergräbt.
Um das durch diese Praxis verursachte erhebliche Ungleichgewicht auf dem Unionsmarkt zu beheben, ändert die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 (Amtsblatt L vom 10. April 2026) die bestehenden Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse wie folgt:
Die im Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 aufgeführten TARIC-Codes werden erstellt:
| TARIC-Codes | Bezeichnung |
|---|---|
| 7228 30 69 11 | Armierungsstähle mit Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen |
| 7228 30 69 99 | Sonstige |
Die ersten drei Spalten der Tabelle in Anhang IV.1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 werden durch die Tabelle im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2026/846 ersetzt (Änderungen nachfolgend fett markiert):
| 12 | Stäbe und Leichtprofile aus nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl | KN-Codes: 7214 30 00, 7214 91 10, 7214 91 90, 7214 99 31, 7214 99 39, 7214 99 50, 7214 99 71, 7214 99 79, 7214 99 95, 7215 90 00, 7216 10 00, 7216 21 00, 7216 22 00, 7216 40 10, 7216 40 90, 7216 50 10, 7216 50 91, 7216 50 99, 7216 99 00, 7228 10 20, 7228 20 10, 7228 20 91, 7228 30 20, 7228 30 41, 7228 30 49, 7228 30 61, 7228 30 70, 7228 30 89, 7228 60 20, 7228 60 80, 7228 70 10, 7228 70 90, 7228 80 00 TARIC-Code: 7228 30 69 99 |
| 13 | Betonstabstahl | KN-Codes: 7214 20 00, 7214 99 10 TARIC-Code: 7228 30 69 11“ |