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glühender Stahl
© nikitos77

Schutzmaßnahmen Stahlerzeugnisse – Vorschlag der Europäischen Kommission zu neuen Schutzmaßnahmen ab Juni 2026

Europäische Kommission schlägt Plan zum Schutz der EU-Stahlindustrie vor 

Lesedauer: 1 Minute

Die Europäische Kommission hat am 7. Oktober 2025 einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt

Der Vorschlag enthält unter anderem folgende Punkte bzw. Änderungen gegenüber den bestehenden Stahlschutzmaßnahmen:

  • Eine Begrenzung der zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr (eine Verringerung um 47 % gegenüber den Stahlkontingenten 2024),
  • Die Verdoppelung des Nichtquotenzollsatzes auf 50 % (gegenüber 25 % im Rahmen der Schutzmaßnahme) und
  • Stärkung der Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelze- und Gießen-Anforderung, um Umgehungen zu verhindern.

Der Anhang 1 des Vorschlags enthält die 28 Warenkategorien samt zugehörigen KN-Codes. Anhang 2 des Vorschlags enthält die Höhe der Zollkontingente je Warenkategorie. 

Der Vorschlag wird die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen. Er entspricht laut EK der Forderung von Arbeitnehmern, Industrie, mehreren Mitgliedstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Interessenträgern aus der EU, der Stahlindustrie in der EU einen starken und dauerhaften Schutz zu bieten, um Arbeitsplätze in der EU zu erhalten und den Sektor bei seinen Bemühungen um die Dekarbonisierung zu unterstützen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag der Kommission wird nun dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegen, so dass es Sache des Europäischen Parlaments und des Rates sein wird, sich auf die endgültige Verordnung zu einigen. Der Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen bedarf der Annahme einer qualifizierten Mehrheit im Rat.

Nach der Annahme durch den Rat und das Parlament wird die Maßnahme die Schutzklausel der EU für Stahl ersetzen, wenn sie im Juni 2026 ausläuft.

Stand: 08.10.2025

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