Gesetzesänderungen in Schweden 2026
Steuererleichterungen, Nachhaltigkeits-Reporting und Compliance-Pflichten
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Schweden Anlagenbau/Smart Factory BeratungIm Laufe des Jahres 2026 treten in Schweden mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft, die auch österreichische Unternehmen mit Exportaktivitäten betreffen. Dazu gehören vorübergehende Mehrwertsteuer-Senkungen und reduzierte Energiesteuern sowie strengere Anforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, IT-Sicherheit und Rechnungslegung.
Mehrwertsteuer-Erleichterungen
Mit dem 1. April 2026 senkt Schweden die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von bisher 12 % auf 6 %. Diese Maßnahme gilt bis Ende 2027 und soll die Konsumausgaben stabilisieren. Zusätzlich wird die MwSt. auf Eintrittskarten für Tanzveranstaltungen dauerhaft auf 6 % reduziert. Für österreichische Exporteure von Lebensmitteln oder Event-Dienstleistungen bedeutet dies eine Anpassung der Preisgestaltung und Rechnungsstellung, um die korrekten Steuersätze zu berücksichtigen.
Senkung der Körperschaftsteuer & SINK-Steuer
Ab 2026 sinkt die Körperschaftsteuer in Schweden leicht, und zwar von 20,6 % auf 20 %. Zudem wird die Quellensteuer für Nichtansässige (SINK) schrittweise reduziert: zunächst auf 22,5 % ab 2026 und dann auf 20 % im Jahr 2027. Für österreichische Unternehmen mit schwedischen Tochtergesellschaften oder entsandten Mitarbeitern bedeutet dies eine steuerliche Entlastung und neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Neue Altersklassenregel für Sozialabgaben (19–23-Jährige)
Bis September 2027 gilt in Schweden eine vorübergehend reduzierte Sozialabgabenlast für Beschäftigte im Alter von 19 bis 23 Jahren. Für österreichische Unternehmen mit Personal in Schweden kann dies die Lohnkosten senken und die Einstellung junger Fachkräfte attraktiver machen.
Reduzierte Energiesteuern & steuerliche Förderung
Unternehmen in Schweden profitieren ab 2026 von einer Senkung der Energiesteuer, insbesondere auf Strom, um rund 7,9 öre pro kWh. Dies ist vor allem für energieintensive Branchen relevant. Darüber hinaus werden steuerliche Vorteile für Elektromobilität ausgeweitet, was Investitionen in E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur attraktiver macht. Auch regional geförderte Branchen können zusätzliche Vergünstigungen nutzen, was einen wichtigen Faktor für Standortentscheidungen darstellt.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Bis 2026 müssen auch mittelgroße Unternehmen in Schweden umfassende Nachhaltigkeitsberichte nach den EU-Standards der CSRD erstellen. Für österreichische Exporteure bedeutet dies, dass schwedische Geschäftspartner verstärkt ESG-Daten anfordern werden. Wer frühzeitig transparente Umwelt- und Sozialkennzahlen bereitstellt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und erfüllt die wachsenden Compliance-Anforderungen.
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Ab 2026 gilt für Importe energieintensiver Güter in die EU eine Zertifikatspflicht für CO₂-Emissionen. Der CBAM betrifft ausschließlich Importe energieintensiver Güter aus Nicht-EU-Ländern in die EU. Für österreichische Unternehmen, die nach Schweden liefern, besteht daher keine Zertifikatspflicht. Dennoch sollten Exporteure die Regelung kennen, da sie die Wettbewerbsbedingungen gegenüber Drittlandanbietern verändert und die Bedeutung klimafreundlicher Produktionsprozesse weiter erhöht.
Cybersecurity Act (Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie)
Mit 15. Jänner 2026 treten in Schweden neue IT-Sicherheitsvorgaben in Kraft. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz sowie kritische KMU müssen Sicherheitsvorfälle melden und ein Risikomanagement implementieren. Für österreichische Exporteure mit Niederlassungen oder IT-Dienstleistungen in Schweden bedeutet das: rechtzeitige Anpassung der Sicherheitsprozesse und Compliance-Systeme.
Neue K-Regelwerke (K2/K3)
Für die Geschäftsjahre ab 2026 gelten in Schweden überarbeitete Standards in Bezug auf die Ausformung von Bilanzen und Jahresabschlüssen. Mittlere und größere Unternehmen müssen auf das prinzipienorientierte, komplexere System K3 umstellen, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mehr als 50 Beschäftigte, Bilanzsumme über 40 Mio. SEK oder Umsatz über 80 Mio. SEK. Österreichische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Schweden sollten ihre Buchhaltungsprozesse prüfen und gegebenenfalls anpassen. Beim Übergang zu K3 ist mit deutlich höherem Aufwand für Rechnungslegung, Bilanzanalyse und externe Kommunikation zu rechnen. Kleinere Gesellschaften können jedoch weiterhin die vereinfachten K2-Regeln nutzen.
Haben Sie Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen oder ergeben sich daraus Änderungen für Ihr Unternehmen? Das AußenwirtschaftsCenter Stockholm unterstützt Sie gerne. Melden Sie sich bei uns unter stockholm@wko.at für individuelle Beratung und praxisnahe Lösungen.