Blick auf Colombo - wirtschaftliche Hauptstadt und größte Stadt von Sri Lanka
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Sri Lanka: Reisen und vor Ort

Die WKÖ-Wirtschaftsdelegierten geben persönliche Tipps für Ihre Geschäftsreisen

Lesedauer: 3 Minuten

Reiseinformationen

Damit Sie sicher ankommen und nicht vor verschlossenen Türen stehen, geben Ihnen unsere Wirtschaftsdelegierten einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu An- und Abreise, Feiertagen und Geschäftszeiten sowie Sicherheitshinweisen. So kann auf Ihrer Geschäftsreise nichts mehr schiefgehen. 

Einreise 

Reisende benötigen ein Visum, das bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes beantragt werden muss (für touristische Besuche bis zu einem Monat auch am Grenzübergang erhältlich). Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. 

Colombo wird von zahlreichen Linien- und Charterfluggesellschaften angeflogen. Die nationale Air Lanka fliegt europäische (u.a. London, Frankfurt) und fernöstliche Destinationen (u.a. Singapur und Hongkong, Tokio) an. Der internationale Flughafen Colombo Bandaranayake ist 32 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Die Fahrt in die Stadt mit dem Taxi dauert ca. 1,5 Stunden und kostet LKR 900. Es gibt auch einen sogenannten Prepaid-Taxi-Service. 

Es sind keine Impfungen zwingend vorgeschrieben (außer bei Aufenthalt in Gelbfiebergebieten unmittelbar vor der Einreise), Typhus, Hepatitis und Tollwut sind jedoch empfehlenswert.

Rundreisenden wird zusätzlich Japan-B-Enzephalitis und Malariaprophylaxe für das ganze Land (außer die Touristengebiete/Küste) angeraten.

Feiertage und Geschäftszeiten 

Onlinekalender für Sri Lanka
Die gesetzlichen Feiertage können im Onlinekalender abonniert werden.

Die folgenden Geschäftszeiten gelten:

  • Geschäfte: Montag bis Freitag 10:00 − 20:00/22:00 Uhr; Samstag 8:00 – 20:00 Uhr
  • Post: Montag bis Freitag 8:30 - 17:00 Uhr; Samstag 8:30 – 13:00 Uhr
  • Behörden: Montag bis Freitag 8:30 – 16:15 Uhr
  • Banken: Montag bis Freitag 9:00 – 15:00 Uhr
  • Firmen: Montag bis Freitag 8:00 – 17:00 Uhr; Samstag 8:00 – 13:30 Uhr

Sonstige Informationen 

Mit einer Alphabetisierungsrate von 92.5 % hat Sri Lanka eine der gebildetsten Bevölkerungen unter den Entwicklungsländern. Die Jugendalphabetisierungsrate liegt sogar bei 98 %. Sri Lanka ist auch eines der wenigen Länder der Welt, in welchem die Ausbildung bis zur Matura kostenfrei ist.

Sicherheit

In den ehemals von den radikalen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) besetzten Gebieten im Norden und Nordosten des Landes befinden sich noch zahlreiche, nicht markierte Minenfelder. Im nördlichen Bereich der Jaffna Halbinsel und den nördlichen Bezirken Kilinochchi, Mullaitivu, Mannar und Vavuniya sowie in den nordöstlichen Bezirken Amparai, Batticaloa und Trincomalee sind die Entminungsaktionen noch nicht völlig abgeschlossen. Es wird daher dringend empfohlen, in diesen Gegenden die Wege nicht zu verlassen.

Die Zahl der Kontrollposten der Sicherheitskräfte im Norden des Landes ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Anweisungen des Militärs und der Polizei sollten jedenfalls Folge geleistet werden. Das Betreten und Fotografieren der militärischen Hochsicherheitszonen ist streng untersagt.

Politische Kundgebungen und auch sich spontan entwickelnde Demonstrationen sollten gemieden werden. Reisenden wird geraten, sich generell von Menschenansammlungen aller Art fernzuhalten. Jeder Reisende, der sich in ein Gebiet mit erhöhtem Sicherheitsrisiko begeben möchte, muss sich der Gefahr bewusst sein. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen. 

Weitere Sicherheitsinformationen zu Sri Lanka finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

Die Wirtschaftskammer Österreich übernimmt keine Gewähr bzw. Haftung für die Vollständigkeit der Reiseinformationen sowie gegebenenfalls daraus resultierende Schäden.

Dos and Don‘ts 

Damit Sie sich weltweit sicher auf dem Parkett bewegen, hat unser AußenwirtschaftsCenter einige Hinweise zu lokalen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr für Sie vorbereitet. 

Eine gewisse Polarisierung zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen (Singhalesen und Tamilen) sollte nicht übersehen werden, ist aber hauptsächlich ein Instrument der Innenpolitik und wird von der Bevölkerung nicht so trennend empfunden. Kommentare zur Innenpolitik sollte man vermeiden. 

Sri Lanka ist ein sehr gastfreundliches Land. Hauseinladungen sollten nur bei wirklich zwingenden Gründen abgelehnt werden. Zur Begrüßung ist zwischen Männern das Händeschütteln gebräuchlich, bei Frauen wartet man ab und grüßt allenfalls mit einer kurzen Verneigung. 

Die zwanglose Unterhaltung, vor allem bei Abendeinladungen, erfolgt immer vor dem Essen, das spät serviert wird. Wegen der verschiedenen Essgewohnheiten aus religiösen Gründen sind auch Dinner-Einladungen fast immer warme Buffets. Unmittelbar nach dem Essen ist die Einladung zu Ende. Die österreichische Sitte des gemütlichen Plauderns nach dem Essen bei Kaffee oder Brandy ist in Sri Lanka nicht üblich. 

Gastgeschenke sind in Sri Lanka im Allgemeinen nicht üblich, bereiten aber Freude. Hierbei geht es nicht um den Wert des Geschenks, sondern um den Gedanken. Als Gastgeschenk eignen sich besonders Kuchen, Süßigkeiten und ausländische Produkte wie z.B. Porzellan, Kristall, Parfum, allenfalls auch Whiskey, Cognac, etc. 

Ein intensiver persönlicher Kontakt ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Die Gastfreundschaft, sollte keinesfalls mit Aufdringlichkeit verwechselt werden. Zu Terminen mit Ausländern sind Sri-Lanker meist pünktlich und erwarten dasselbe von der Gegenseite. 

In Verhandlungen Hast und Hektik zu zeigen, ist unangebracht. Die Kommunikation ist sehr indirekt und die Professionalität sollte nie verloren gehen – lockeres Benehmen kann als Mangel an Respekt fehlinterpretiert werden. Auch sollten Sie nie den Emotionen freien Lauf lassen, dies wird als Gesichtsverlust angesehen. Es ist empfehlenswert, alles in schriftlicher Form genau und unmissverständlich niederzulegen.

Stand: 15.01.2024