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Eine Person in einer Militäruniform trägt eine VR-Brille auf dem Kopf und berührt mit dem linken Zeigefinger eine virtuelle Zielscheibe
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Technologie – Militärgüter

Wann ist Technologietransfer beschränkt?

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 03.11.2017

Unter Technologie wird spezifisches technisches Wissen verstanden (insbesondere zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung oder Materialien), das nicht allgemein zugänglich und für diese Zwecke unverzichtbar ist: z.B. Fertigungsunterlagen, Datenblätter, Formeln, Pläne, Tabellen, Beschreibungen, Rezepturen ...

Für Technologietransfer – in körperlicher oder unkörperlicher Form – gelten dieselben Beschränkungenwie für (physische) Waren und Software (VerbotGenehmigungspflicht, Meldepflicht).

Eine Ausnahme besteht für sogenannte Minimum-Technologie (z.B. Handbücher), die für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur einer genehmigungspflichtigen Ware unbedingt notwendig ist, wenn deren Ausfuhr genehmigt wurde; es bedarf keiner gesonderten Genehmigung für die Lieferung der zur Ware gehörenden Minimum-Technologie.

Eine Ausfuhr von Technologie liegt z.B. vor, wenn

  • Technologie auf Papier, CD, Datensticks, Laptop, Server, etc. verkörpert ist und in einen Drittstaat verbracht/weitergeleitet wird
  • Technologie elektronisch übermittelt oder bereitgestellt wird und der Zugriff nicht beschränkt ist (dies gilt auch für Intranet, für eigene Mitarbeiter im Ausland oder für grenzüberschreitende Kooperationen).