Technologie – Militärgüter
Wann ist Technologietransfer beschränkt?
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Unter Technologie wird spezifisches technisches Wissen verstanden (insbesondere zur Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Ausrüstung oder Materialien), das nicht allgemein zugänglich und für diese Zwecke unverzichtbar ist: z.B. Fertigungsunterlagen, Datenblätter, Formeln, Pläne, Tabellen, Beschreibungen, Rezepturen ...
Für Technologietransfer – in körperlicher oder unkörperlicher Form – gelten dieselben Beschränkungenwie für (physische) Waren und Software (Verbot, Genehmigungspflicht, Meldepflicht).
Eine Ausnahme besteht für sogenannte Minimum-Technologie (z.B. Handbücher), die für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur einer genehmigungspflichtigen Ware unbedingt notwendig ist, wenn deren Ausfuhr genehmigt wurde; es bedarf keiner gesonderten Genehmigung für die Lieferung der zur Ware gehörenden Minimum-Technologie.
Eine Ausfuhr von Technologie liegt z.B. vor, wenn
- Technologie auf Papier, CD, Datensticks, Laptop, Server, etc. verkörpert ist und in einen Drittstaat verbracht/weitergeleitet wird
- Technologie elektronisch übermittelt oder bereitgestellt wird und der Zugriff nicht beschränkt ist (dies gilt auch für Intranet, für eigene Mitarbeiter im Ausland oder für grenzüberschreitende Kooperationen).