Entsendung von Mitarbeiter:innen nach Thailand
Die Entsendung von österreichischen Mitarbeiter:innen nach Thailand bietet Unternehmen vielfältige Chancen, gleichzeitig sind rechtliche, steuerliche und organisatorische Rahmenbedingungen genau zu beachten. In unserem neuen Factsheet „Entsendung von Mitarbeiter:innen nach Thailand“ in Zusammenarbeit mit Luther Law Firm (Thailand) Co., Ltd., präsentieren wir alle vorab benötigten Informationen auf einen Blick.
Thailand verlangt für nahezu alle beruflichen Tätigkeiten ein Non-Immigrant Visum der Kategorie „B“ sowie eine gültige Arbeitserlaubnis. Auch bei kurzfristigen Projekteinsätzen oder technischen Tätigkeiten gelten strenge Vorgaben, weshalb eine sorgfältige Planung der Visa- und Work-Permit-Prozesse unerlässlich ist.
Neben arbeitsrechtlichen Themen spielen steuerliche Aspekte wie Quellensteuern (Withholding Taxes), Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Frage nach Betriebsstätten eine entscheidende Rolle. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Entsendemodelle (lokale Anstellung, Secondment oder kurzfristiger Business Visit) für den jeweiligen Einsatz geeignet sind und welche Pflichten sich daraus ergeben.
Darüber hinaus sind praktische Faktoren wie Sozialversicherung, Auslandskrankenversicherung, Lebenshaltungskosten und Wohnmöglichkeiten zu berücksichtigen. Auch kulturelle Besonderheiten prägen das Arbeiten in Thailand, denn Höflichkeit, Hierarchie und persönliche Beziehungen sind zentrale Erfolgsfaktoren im Geschäftsalltag.
Weitere Informationen zur Mitarbeiterentsendung nach Thailand finden Sie in unserem Factsheet, den Sie beim AußenwirtschaftsCenter Bangkok anfordern können.