Türkei: Unser Know-how: Eigentum und Forderungen

Überblick über Rahmenbedingungen und Regularien im Fachbereich

Lesedauer: 1 Minute

Türkei

Das Rechtssystem der Türkei ist vorwiegend an die Rechtssysteme von europäischen Ländern angepasst. In den letzten Jahren wurde auch das Rechtssystem EU-konform gemacht und entspricht nun in der Regel den internationalen Standards.

Je mehr Investitionen und Zusammenarbeiten mit der Türkei gemacht werden, desto mehr besteht auch der Bedarf an Absicherungen, zum Beispiel bei erworbenen Eigentümern und auch bei Forderungen.

Eine sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner:innen ist hier besonders wichtig, denn der persönliche Kontakt spielt hier vielleicht eine größere Rolle als in vielen anderen Ländern. Regelmäßige Kundenbesuche - in der Regel mit dem hiesigen Vertreter, der hiesigen Vertreterin - sind unerlässlich, um längerfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Außerdem ist eine Überprüfung von möglichen Geschäftspartnern im Vornhinein zu empfehlen. Leider gibt es in der Türkei keine Datenbank - außer dem Handelsregister - um ein Unternehmen prüfen zu können. Daher ist die Einholung einer Bonitätsauskunft ratsam.

Falls ein Zahlungsverzug oder andere Uneinigkeiten bestehen, können zunächst die AußenwirtschaftsCenter Istanbul oder das AußenwirtschaftsBüro Ankara kontaktiert werden. Für eine Intervention benötigen Sie Kopien der Rechnungen sowie allfälliger Mahnschreiben. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, empfehlen die AußenwirtschaftsCenter die Einschaltung eines lokalen Rechtsanwaltes.

Sie suchen ausführlichere Informationen zu diesem Thema? Kontaktieren Sie das AußenwirtschaftsCenter Istanbul.

Stand: 18.07.2023

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