Tunesische Zentralbank schränkt Importfinanzierung für nicht-prioritäre Waren ein
Ab sofort wird eine vollständige Eigenfinanzierung bei der Einfuhr nicht-wesentlicher Waren verlangt
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Die tunesische Zentralbank (BCT) hat im März 2026 ein neues Rundschreiben (Nr. 2026-04) veröffentlicht, das die Bankfinanzierung für Importe bestimmter nicht-wesentlicher Waren erheblich einschränkt. Hintergrund ist die geopolitische Instabilität im Nahen Osten, sowie der damit verbundene Anstieg der Energiepreise, der Druck auf die Devisenreserven des Landes ausübt.
Was ändert sich konkret?
Importeure müssen ab sofort den vollen Wert ihrer Einkäufe aus eigenen Mitteln vorab hinterlegen. Bankkredite, Vorschüsse, Dokumentenakkreditive und Bankgarantien für diese Warengruppe sind damit vollständig abgeschafft.
Die betroffene Liste umfasst rund dreißig Produktkategorien: Personenkraftwagen, Bekleidung, Kosmetika, Alkohol, Haushaltsgeräte, Telefone, Schuhe, Schreibwaren, Spielzeug, Möbel und Textilien. Ausnahmen gelten für öffentliche Aufträge des Staates, laufende Verpflichtungen vor Inkrafttreten des Rundschreibens sowie für Industrieunternehmen mit einer entsprechenden Bescheinigung des Industrieministeriums.
Die Maßnahmen sind sofort (mit März 2026) in Kraft getreten.
Reaktion der Wirtschaft
Der tunesische Unternehmensverband Conect hat ernste Bedenken geäußert: Die Maßnahme könnte kleine und mittlere Unternehmen – die mehr als 97 % des nationalen Wirtschaftsgefüges ausmachen – unverhältnismäßig stark treffen, während große Konzerne mit ausreichender Liquidität begünstigt werden.
Darüber hinaus warnt der Verband vor möglichen Stellenstreichungen, Versorgungsengpässen bei bestimmten medizinischen Produkten, sowie einer Gefährdung industrieller Lieferketten. Auch eine Zunahme des Schmuggels und des Schwarzmarkts wird als Risiko genannt.