Vereinigtes Königreich: Neue Elektronische Reisegenehmigung (ETA) für EU-Staatsangehörige ab 2025
Per 25. Februar 2026 soll der flächendeckende Vollzug der Electronic Travel Authorisation (ETA) und die damit verbundene Überprüfung durch Fluglinien bereits beim Boarding beginnen. Kann keine gültige ETA vorgewiesen werden, ist eine Einreise in das Vereinigte Königreich (VK) nicht möglich. Dies teilt das britische Innenministerium (Home-Office) im Informationsblatt – Januar 2026 mit.
Österreichische und alle EU-Staatsangehörige und visumfreie Drittstaatsangehörige (siehe Check if you can get an electronic travel authorisation (ETA)) benötigen für die Einreise ins Vereinigte Königreich (VK) seit 2. April 2025 eine ‚Electronic Travel Authorisation‘ oder ‚ETA‘. Diese elektronische Reisegenehmigung muss von jeder Person einzeln beantragt werden und wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft.
Der einfachste Weg zur Beantragung ist über die UK ETA App oder die gov.uk Webseite Apply for an ETA to come to the UK. Wir raten davon ab Drittanbieter zu nutzen, da diese teuer sind und es in der Vergangenheit Betrugsfälle gegeben hat.
Die Ausstellung der ETA kann bis zu 3 Arbeitstage dauern (oftmals auch kürzer). Die ETA wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und bei der Ausreise ist kein „Check Out“ notwendig.
Laut dem Leitfaden der britischen Regierung kostet die ETA GBP 16, der Betrag ist nicht refundierbar. Die ETA ist 2 Jahre lang gültig und innerhalb dieses Zeitraums ist die mehrmalige Einreise (unter Beachtung der Einreisebestimmungen) möglich.
Wenn der Reisepass abläuft, muss eine neue ETA beantragt werden.
Wird die ETA abgelehnt, muss ein Standard Visitor Visa beantragt werden. Es gibt kein Recht auf administrative Überprüfung oder Berufung einer Ablehnung. Visumpflichtige Drittstaatenangehörige (wie z.B. aus Bosnien-Herzegowina) benötigen nicht die ETA, sondern beantragen das jeweils notwendige Einreisevisum.
Ausnahmen
Britische und irische Staatsangehörige (einschließlich Doppelstaatsangehörige), Personen mit britischer Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem vollständigen Visum für das Vereinigte Königreich benötigen keine ETA.
Transit bei Anschlussflügen
Für den reinen Flughafentransit – also wenn man die britische Grenzkontrolle z.B. für einen self-check-in nicht überschreiten muss und sich nur „airside“ aufhält, wird keine ETA benötigt. Es wird jedoch empfohlen, sämtliche Dokumente als Beweis für die Weiterreise im Falle einer Flugverspätung – oder -stornierung dem Grenzbeamten vorlegen zu können.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Leitfaden der britischen Regierung.
Aktuelle Information zur Einreise in das Vereinigte Königreich bietet Ihnen außerdem die Website des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) und die Österreichische Botschaft in London.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:
AußenwirtschaftsCenter London
T +44 20 7584 4411
Stand: 22.01.2026