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Lächelnde Person beugt sich über gelben Schalter zu Person verschwommen im Vordergrund, die Pass kontrolliert
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Vereinigtes Königreich: Neue Elektronische Reisegenehmigung (ETA) für EU-Staatsangehörige ab 2025

Geschäftsreisende nach Großbritannien aufgepasst

Lesedauer: 1 Minute

Vereinigtes Königreich

Seit 2. April 2025 benötigen EU-Staatsangehörige und visumfreie Drittstaatsangehörige (siehe hier) für die Einreise ins Vereinigte Königreich (VK) eine ‚Electronic Travel Authorisation‘ oder ‚ETA‘. Diese elektronische Reisegenehmigung muss von jeder Person einzeln beantragt werden und wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft.

Die ETA kann über die UK ETA App oder offizielle Webseite beantragt werden und die Ausstellung kann bis zu 3 Arbeitstage dauern. Bei der Ausreise ist kein „Check Out“ notwendig. Von Drittanbietern wird dringend abgeraten.

Die ETA kostet GBP 16,- und ist nicht refundierbar. Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab der Ausstellung und innerhalb dieses Zeitraums ist die mehrmalige Einreise (unter Beachtung der Einreisebestimmungen) möglich.

Achtung

Wenn der Reisepass abläuft, muss eine neue ETA beantragt werden.

Wird die ETA abgelehnt, muss ein Standard Visitor Visa beantragt werden. Es gibt kein Recht auf administrative Überprüfung oder Berufung einer Ablehnung. Visumpflichtige Drittstaatenangehörige (wie z.B. aus Bosnien-Herzegowina) benötigen nicht die ETA, sondern beantragen das jeweils notwendige Einreisevisum.

Ausnahmen

Britische und irische Staatsangehörige (einschließlich Doppelstaatsangehörige), Personen mit britischer Aufenthaltsgenehmigung oder mit einem vollständigen Visum für das Vereinigte Königreich benötigen keine ETA.

Transit bei Anschlussflügen

Für den reinen Flughafentransit – also wenn man die Grenzkontrolle z.B. für einen self-check-in nicht überschreiten muss und sich nur „airside“ aufhält, wird aufgrund einer temporären Ausnahme vom 16.1.2025 des britischen Home Office keine ETA benötigt. Es wird jedoch empfohlen, sämtliche Dokumente als Beweis für die Weiterreise im Falle einer Flugverspätung – oder -stornierung dem Grenzbeamten vorlegen zu können.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die britischen Behörden laufend Änderungen zur ETA veröffentlichen und dadurch die allgemeinen Einreisebestimmungen in das VK nicht ersetzt werden.

In der Aufzeichnung unseres Webinars mit Frau Dr. Sybille Steiner von Irwin Mitchell LLP vom 27.2.2025 finden Sie Hinweise zur ETA ab Minute 30).

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Leitfaden der britischen Regierung.

Aktuelle Information zur Einreise in das Vereinigte Königreich bietet Ihnen außerdem die Website des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) und die Österreichische Botschaft in London.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter:
AußenwirtschaftsCenter London
T +44 20 7584 4411

Fordern Sie gerne unser kostenloses Merkblatt rund um die Einreisebestimmungen ins Vereinigte Königreich an! Auf Anfrage stellen wir auch gerne Kontakte zu auf Immigrationsfragen spezialisierte britische Rechtsanwaltskanzleien unseres Vertrauens zur Verfügung.  

Stand: 03.06.2025

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