Osloer Oper mit Baustelle
© Bane NOR/Nicolas Tourrenc

Vorschriften zur Mitarbeiterentsendung auf norwegische Baustellen

Unternehmensregistrierung, D-Nummer und HSE-Karte

Lesedauer: 1 Minute

Norwegen Verkehrsinfrastruktur/Tiefbau Gebäudetechnik/Innenausbau Anlagenbau/Smart Factory Hochbau/Baustoffe

Wenn mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen vor Ort in Norwegen ausgeführt werden, wie Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Kontrolle, Reparatur usw., muss sich das ausländische Unternehmen in Norwegen registrieren. Auch Unternehmen, die lediglich Arbeitnehmer nach Norwegen entsenden oder überlassen, müssen sich registrieren und benötigen eine Organisationsnummer.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Alle Aufträge in Norwegen (nicht an Private und nicht, wenn diese bei einem Auftragswert unter NOK 20.000, also rd. 2.000 Euro, liegen) müssen der Steuerbehörde für ausländische Angelegenheiten (SFU – Central Office Foreign Tax Affaires) anhand der Formulare RF 1199 und RF 1198 gemeldet werden. Der norwegische Auftraggeber hat die Meldepflicht über den Auftrag, und der Kunde/Auftragnehmer hat die Meldepflicht über sein Unternehmen und seine in Norwegen ausführenden Angestellten und haftet solidarisch für die Richtigkeit der Auskünfte.

Sowohl der österreichische Auftragnehmer als auch alle Subunternehmer müssen sich im norwegischen Firmenregister (Enhetsregisteret – www.brreg.no) registrieren, um eine Organisationsnummer zu erhalten. Hierfür wird das Formular BR-1080 EN „Coordinated register notification“ verwendet. Ausländische Auftragnehmer/Arbeitgeber müssen zusätzlich bei Brønnøysundregistrene eine sogenannte D-Nummer (Personennummer für Ausländer), anhand des Formulars BR-1015, beantragen.

Alle Mitarbeiter, die auf einer Baustelle tätig sind, müssen über eine sogeannte HSE-Karte (auch Bau-ID-Karte) verfügen. Diese muss der ausländische Arbeitgeber beantragen. Die Verwendung einer HSE-Karte hängt u.a. von den Gegebenheiten vor Ort ab, wobei nicht allein die Art der Tätigkeit entscheidend ist, sondern der Umstand, dass Mitarbeiter eine Baustelle bzw. einen Montageplatz betreten und damit den dortigen Sicherheitsstandards unterliegen. 

Nur wenn die Mitarbeiter nicht auf einer Baustelle im Tief- oder Hochbau tätig sind, sondern z. B. einen Testlauf in einer Fabrik durchführen, braucht man keine Bau-ID-Karte beantragen.

Bei weiteren Fragen zu Registrierung, Mitarbeiterentsendung aber auch Projekten und Geschäftschancen im Baubereich kontaktieren Sie bitte unser Außenwirtschaftsbüro in Oslo

Stand: 24.02.2022

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