Person in blauem Arbeitsoverall mit weißem Helm kniet mit Bohrmaschine in Hand vor Solarpanelen und befestigt diese
© anatoliy_gleb | stock.adobe.com
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

EAG-Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Aktuell: Förderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) fördert die Erweiterung und den Neubau von Anlagen durch Investitionszuschüsse (§§ 56, 56a, 57, 57a EAG). Photovoltaikanlagen (mit Stromspeichern), Biomasse- sowie Wasser- und Windkraftanlagen können eine solche Förderung erhalten.

Pro Technologie finden mehrmals jährlich Fördercalls statt an diesen über die Website der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) teilgenommen werden kann. Der erste Fördercall startet am 23.3.2023 um 17:00 Uhr.

Übersicht der Fördercalls

  • März: Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023
    Hinweis: Aufgrund des großen Andrangs und der damit verbundenen längeren Antwortzeiten der Onlineplattform der OeMAG ist die Vervollständigungsfrist der ab 23.3.2023 gezogenen Tickets bis zum 6. April 2023 (Ende des Fördercalls) verlängert. Der Zeitpunkt der Vervollständigung der Antragsdaten hat keinen Einfluss auf die Reihung ⇒ Weitere Informationen
  • Juni: Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.202
  • August: Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B
  • Oktober: Vierter Call von 9.10.-23.10.2023

Weitere Informationen

Nähere Informationen

Kontakt für Rückfrage

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-16
A-1090 Wien

Telefon: +43 5 787 66 10
Fax: +43 5 787 66 99
E-Mail für Anfragen zum EAG: eag@oem-ag.at