Eine Person hält mit beiden Händen ein Smartphone horizontal in die Kamera. Darüber sind ein Flugzeug, ein LKW und ein Frachtschiff mit schwarz-weißen Strichen illustriert. Im Hintergrund ist der Oberkörper der Person
© vegefox.com | stock.adobe.com
Außenhandel, Landesgremium

Neuer EORI-Registrierungsprozess ab 6. Juni 2024

Änderungen bei der einheitlichen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten bei Zollbehörden

Lesedauer: 1 Minute

Ab 6. Juni 2024 erfolgt die EORI-Registrierung als Selbstregistrierung über das "Portal Zoll/Customs Decisions Austria" der österreichischen Zollverwaltung. 

  • Für juristische Personen (inklusive Einzelunternehmen) erfolgt der Zugang zum 'Portal Zoll' über das Unternehmensserviceportal (USP).  
  • Als natürliche Person erhalten Sie Zugriff auf das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' via FinanzOnline (FON).

Für bestehende EORI-Registrierungen gibt es keinen Handlungsbedarf - sie sind weiterhin gültig!

Hier finden Sie den BMF-Leitfaden zur neuen EORI Registrierung: 

↓ Download "Leitfaden zur neuen EORI Registrierung" (.pdf) 


Mit dem neuen Verfahren werden Wirtschaftsbeteiligte in den allermeisten Fällen ihre EORI direkt nach Abschluss der Registrierung erhalten, da durch die Digitalisierung des Prozesses die Bearbeitungszeit seitens der Zollbehörde entfällt. Lediglich die Ansässigkeitsprüfung für Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz außerhalb der EU wird weiterhin manuell durch die Zollverwaltung durchgeführt.

Stand: 29.05.2024