Direktvertrieb, Landesgremium
Erleichterungen für Kleinunternehmen – Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025)
Anhebung Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro, Erhöhung km-Geld und Inflationsanpassung
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03.10.2024
Der Nationalrat hat das letzte Drittel der Abschaffung der „kalten Progression“ beschlossen. Die Inflationsanpassung wurde umgesetzt. Unter anderem wurden die Tarifgrenzen der ersten bis fünften Tarifstufe angepasst, das amtliche Kilometergeld auf 0,50 Euro erhöht, die Anhebung der für die Umsatzsteuerbefreiung maßgeblichen Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro sowie höhere Tages- und Nächtigungsgelder beschlossen.