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Eine Person tippt mit der rechten Hand auf einem Taschenrechner, der auf einem Tisch steht. Ihre linke Hand hält ein Smartphone. Auf dem Tisch sind verschiedene Zettel
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Finanzdienstleister, Fachgruppe

Kreditvermittlung

Information des Fachverbands Finanzdienstleister

Lesedauer: 1 Minute

17.10.2025

1. Die Kreditvermittlung

Die Kreditvermittlung ist grundsätzlich ein Bankgeschäft. Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind Hypothekarkreditvermittlungen im Rahmen des Gewerbes der Immobilienmakler und die Vermittlung von Personal- und Hypothekarkrediten durch Gewerbetreibende der gewerblichen Vermögensberatung.

Es sind daher ausschließlich diese Berufsgruppen zur Vermittlung von Krediten in unterschiedlichem Ausmaß befugt:

  • Gewerbliche Vermögensberater dürfen generell Finanzierungen vermitteln: Personal- und Hypothekarkredite sowie andere Finanzierungen
  • Immobilientreuhänder/Immobilienmakler dürfen nur Hypothekarkredite  vermitteln.

Lesen Sie mehr:

2. Praxisfragen zur Kreditvermittlung

In der Sammlung Praxisfragen zur Kreditvermittlung finden Sie eine Reihe von Questions and Answers.

3. Gewerbliche Vermögensberatung

Alles Wissenswerte zur Gewerblichen Vermögensberatung finden Sie unter dem gleichnamigen Stichwort in der Wissensdatenbank.

4. Einstufung der Tätigkeitsform

Jeder Kreditvermittler ist einerseits verpflichtet, der Gewerbebehörde zu melden, ob er als gebundener oder ungebundener Kreditvermittler tätig ist. Gegenüber dem Kunden, kann er sich als gebundener, ungebundener ODER unabhängiger Kreditvermittler deklarieren. Zur Einstufung der Tätigkeitsform.

5. Checkliste, Beispiele, Vordrucke (Muster)

In den Mustern für die Personal- und Hypothekarkreditvermittlung finden Sie alle notwendigen Informationen als "Sammlung", je nach Form Ihrer Ausübungstätigkeit:

Die Sammlung beinhaltet Informationen über die Einstufung, Kreditvergabeablauf, Werbungsvorschriften, Standardinformationen, Datenblatt, Meldung und Geschäftsbedingungen. Folgende Teile erhalten Sie als Word-File: Datenblatt, Meldung.

6. Muster für Kreditvermittlungsauftrag

Das Muster für Kreditvermittlungsauftrag finden Sie auch in unseren Formularen und trägt lediglich zur Hilfestellung für Ihre eigene Erstellung eines Kreditvermittlungsauftrages bei. 

7. Geschäftsbedingungen - Übermittlung an VKI

Seit 1.7.2017 hat ein Kreditvermittler seine verwendeten Geschäftsbedingungen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zu übermitteln. Eine Ausnahme davon besteht, wenn nur Geschäftsbedingungen verwendet werden, die vom Fachverband Finanzdienstleister zur Verfügung gestellt werden. 

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