Personen geben sich die Hand, eine Person mit Brille im Fokus, zwei andere Personen verschwommen im Vordergrund
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Finanzdienstleister, Fachvertretung

Standesregeln, Ehrenschiedsgericht und Ombudsstelle

Informationen zum Gütesiegel

Lesedauer: 1 Minute

1. Was sind Standes- und Ausübungsregeln?

Wer sich freiwillig zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln verpflichtet, hat diese im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte zu befolgen. Außerdem verpflichtet man sich, mit der Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus unterwirft man sich dem Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister.

2. Welche Berufsgruppen innerhalb der Finanzdienstleister haben freiwillige Standesregeln?

3. Wer ist Träger des Gütesiegels?

Alle Berufsangehörigen, welche sich freiwillig den Standes- und Ausübungsregeln unterworfen haben, sind Träger des Gütesiegels und können dieses als sichtbares Zeichen verwenden.

4. Was ist das Ehrenschiedsgericht?

Das Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister nimmt Anzeigen entgegen und überprüft, ob gegen die Standesregeln verstoßen wurde. Bei einem Verstoß kann das Ehrenschiedsgericht folgende

Konsequenzen aussprechen:

  • Verwarnung
  • Geldbuße
  • Entzug des Gütesiegels
  • Empfehlung an die zuständige Behörde, die Zuverlässigkeit an Hand der vorgelegten Fakten zu überprüfen.

5. Was ist die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister?

Die Finanzdienstleister sind stets für ihre Kunden da. Sollte es trotzdem einmal zu Unstimmigkeiten kommen, haben alle Kunden der Finanzdienstleister österreichweit die Möglichkeit, die unabhängige und fachlich versierte Ombudsstelle zu kontaktieren.


Sie haben Interessen an den Standesregeln?

Als Gewerblicher Vermögensberater oder Wertpapiervermittler wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachgruppe Finanzdienstleister im jeweiligen Bundesland.

Als Crowdinvesting-Plattform oder Pfandleihunternehmer schreiben Sie bitte an finanzdienstleister@wko.at.



Stand: 01.02.2024