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Matthias Mirth, Sprecher der burgenländischen Gastronomen, verlangt „Trinkgeld gehört nur den Mitarbeitern!“
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„Trinkgeld gehört nur den Mitarbeitern!“

Verwundert zeigt man sich in der Wirtschaftskammer zu den Aussagen von vida-Landesvorsitzendem Berend Tusch rund um Abgaben für Trinkgeld, dieser stellt Verluste bei der Pensionshöhe in den Raum.

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Aktualisiert am 28.04.2025

Matthias Mirth, Sprecher der burgenländischen Gastronomen: „Grundsätzlich ist es so, dass die Gewerkschaft die Verantwortung für ihre Mitglieder hat und nicht für die ÖGK. Die Mehrheit unserer Mitarbeiter möchte ihre Trinkgelder abgabenfrei, sie sehen es als Ausdruck der Wertschätzung für ihre Leistung.“

 

Die derzeitig gültige Trinkgeld-Pauschale wurde hochgerechnet und würde den Mitarbeitern nach heutigem Stand ein bescheidendes Pensions-Plus von 10 bis 15 Euro monatlich bringen. Mirth: „Bis jetzt hat sich die Gewerkschaft sehr bedeckt gehalten und ist auch auf mehrmaliges Nachfragen eine Antwort schuldig geblieben!“

 

Trinkgeld, welches die Gäste in bar übergeben, ist für den Unternehmer nicht sichtbar und eine direkte Zuwendung an die Mitarbeiter. Wird das Trinkgeld per Bankomat bezahlt, so zahlt der Unternehmer die volle Summe aus, muss aber selbst Manipulationskosten für die Bankomatfirma, Anschaffung der Geräte, Gebühren usw. in der Höhe von bis zu sieben Prozent bezahlen.

 

Für die burgenländischen Friseure bekräftigt dies Landesinnungsmeister Mst. Diethard Mausser: „Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung der Kunden als Anerkennung für gute Arbeit – und keine versteckte Einkommensquelle, die mit Abgaben belastet werden muss. Man greift hier in eine kleine, systemerhaltende Berufsgruppe ein, die ohnehin mit Herausforderungen zu kämpfen hat.“

 

Matthias Mirth, Sprecher der burgenländischen Gastronomen, verlangt „Trinkgeld gehört nur den Mitarbeitern!“ // Foto © WKB